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TV-Programme bundesweit anbieten

Sachsen-Anhalt 99109019007001, 99109019007001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99109019007001, 99109019007001

Leistungsbezeichnung

TV-Programme bundesweit anbieten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Telekommunikation (109)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

Verrichtungsdetail

zur bundesweiten Verbreitung

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie TV-Programme bundesweit anbieten wollen, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Behörde des Landes, in dem Sie Ihren Betriebssitz haben.

Eine Zulassung für bundesweit verbreitete TV-Programme darf nur an eine natürliche oder juristische Person erteilt werden, die

  • unbeschränkt geschäftsfähig ist,
  • die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht durch Richterspruch verloren hat,
  • das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht nach Artikel 18 des Grundgesetzes verwirkt hat,
  • als Vereinigung nicht verboten ist,
  • ihren Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem sonstigen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat und gerichtlich verfolgt werden kann,
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der auf dieser Grundlage erlassenen Verwaltungsakte Rundfunk veranstaltet.

Eine Zulassung darf nicht erteilt werden an juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Kirchen und Hochschulen, an deren gesetzliche Vertreter und leitende Bedienstete sowie an politische Parteien und Wählervereinigungen. Gleiches gilt für mit Vorgenannten aktienrechtlich verbundene Unternehmen.

Erforderliche Unterlagen

Benötigt werden ein Antrag, der die Rundfunkart und die Programmkategorie, die Programmdauer, die Übertragungstechnik, das vorgesehene Verbreitungsgebiet und die Finanzierungsform enthält, ein Programmschema sowie ein Finanzierungsplan.

Darüber hinaus wird bei Privatpersonen ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert. Unternehmen müssen zusätzlich polizeiliche Führungszeugnisse für ihre satzungsmäßigen oder gesetzlichen Vertreter sowie einen Gesellschaftsvertrag vorlegen.  

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Rundfunkveranstaltung (100 000,00 Euro bei bundesweiten Fernsehveranstaltern).

Die Gebührenfestsetzung erfolgt im Einzelfall gemäß Gebührenordnung der MSA.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Ein Antrag kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden, sofern kein Ausschreibungsverfahren der MSA mit Ausschlussfrist stattfindet.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden