Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften Genehmigung beantragen

Sachsen-Anhalt 99050045006000, 99050045006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050045006000, 99050045006000

Leistungsbezeichnung

Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften Genehmigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Import und Export (2070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für die Einfuhr, Durchfuhr, und vereinzelt für die Ausfuhr und für innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeugnissen nach § 1 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoff sein können, benötigen Sie eine Genehmigung.

Dies gilt nicht für Tiere und Waren mit Ursprung in einem Drittland, die von einer Bescheinigung begleitet sind und für die keine Genehmigungspflicht besteht.

Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn eine Verbreitung von Tierseuchen zu befürchten ist.

Erzeugnisse und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die nicht den in Deutschland geltenden Gesetzen entsprechen, außer

  • Lebensmittel, die ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke, für Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen bestimmt sind,
  • Lebensmittelmuster und -proben in geringen Mengen,

dürfen nicht in das Inland verbracht werden. Deren Durchfuhr bedarf zollamtlicher Überwachung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Landesverwaltungsamt - Referat Verbraucherschutz,Veterinärangelegenheiten

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden