verkürzte Prüfung als Steuerberater beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Buchprüfer (Synonym), Wirtschaftsprüfer (Synonym), Steuerberaterkammer (Synonym), Steuerberaterprüfung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
16.03.2020
Fachlich freigegeben durch
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Sie wollen eine verkürzte Steuerberaterprüfung ablegen? Informieren Sie sich hier, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.
- Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung mit allen vorzulegenden Unterlagen
- Lebenslauf
- Passbild (nicht älter als ein Jahr)
- Prüfungszeugnisse
- Tätigkeitsnachweise
- Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer, dass Sie Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind oder ein Nachweis über die entsprechende bestandene Prüfung
Als Wirtschaftsprüfer oder -prüferin, vereidigte Buchprüfer oder -prüferin sowie Bewerber und Bewerberinnen haben Sie die Möglichkeit eine verkürzte Steuerberaterprüfung zu beantragen.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist –auch bei wiederholter Antragstellung – eine Gebühr von 200,00 EUR an die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.100,00EUR.
- Sie stellen den Antrag auf verkürzte Prüfung zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet durch einen schriftlichen Bescheid über Ihren Antrag.