Anerkennung als Sehteststelle beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Untersuchung (Synonym), Betriebsarzt (Synonym), untersuchen (Synonym), Termin vereinbaren (Synonym), AMD (Synonym), Arbeitsmedizin (Synonym), Arbeitsmedizinischer Dienst (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Nachweise über das Vorliegen der oben angegebenen Voraussetzungen
- formloser Antrag
- Die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde.
- Die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
- Die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter.
- Die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.
Gebühr:
51,10€ - 307€
Gem. Nr. 214.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Folgende Stellen sind bereits als Sehteststelle anerkannt und müssen keinen Antrag stellen:
- Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 66 FeV),
- Ärzte des Gesundheitsamtes oder andere Ärzte der öffentlichen Verwaltung,
- Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin",
- Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" und
- Betriebe von Augenoptikern (§ 67 Abs. 4 FeV)
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen.