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Anerkennung als Privathochschule beantragen

Sachsen-Anhalt 99061015016000, 99061015016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061015016000, 99061015016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung als Privathochschule beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Niederlassungen anerkennen lassen (Synonym), Staatliche Anerkennung einer privaten Hochschule beantragen (Synonym), private Hochschulen gründen (Synonym), Niederlassung anzeigen (Synonym), Nichtstaatliche Hochschulen anerkennen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.01.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Landes Sachsen-Anhalt

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sachsen-Anhalt ist mit 10 Hochschulen unterschiedlicher Studienrichtungen ein hervorragender Wissenschaftsstandort. Wenn auch Sie eine Privathochschule in Sachsen-Anhalt gründen wollen, klicken Sie hier für weitere Informationen.

Volltext

Wenn Sie eine private Hochschule in Sachsen-Anhalt führen wollen, müssen Sie diese zunächst anerkennen lassen. Die Anerkennung ist die Grundlage für die Bezeichnung als Hochschule. Ebenso können erst danach Hochschulprüfungen abgenommen und Hochschulgrade verliehen werden.

Wenn eine Hochschule innerhalb der Europäischen Union bereits anerkannt wurde, muss dies in Sachsen-Anhalt nicht erneut erfolgen. Jedoch muss eine Anzeige erfolgen und die Anerkennung vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen brauchen bei der Erstanfrage noch nicht vorliegen. Das zuständige Referat informiert dann im Einzelnen, welche Unterlagen notwendig sind.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die Anerkennung entstehen Verwaltungsgebühren, die sich nach dem Zeitaufwand berechnen. Daneben werden Kosten für die institutionelle Akkreditierung beim Wissenschaftsrat und für die Akkreditierung der Studiengänge durch die Akkreditierungsbehörden fällig.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Wissenschaftsrates.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Eine nichtstaatliche Bildungseinrichtung bedarf der staatlichen Anerkennung als Hochschule, um eine entsprechende Bezeichnung führen, Hochschulprüfungen abnehmen und Hochschulgrade oder vergleichbare Bezeichnungen verleihen zu können.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Landes Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden