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Eintragung in die Architektenliste beantragen

Sachsen-Anhalt 99140001060000, 99140001060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001060000, 99140001060000

Leistungsbezeichnung

Eintragung in die Architektenliste beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Garten- und Landschaftsarchitekt" oder "Garten- und Landschaftsarchitektin", "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" darf  nur führen, wer unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste der Landes-Architektenkammer eingetragen ist.

Voraussetzung

  • Sie besitzen die Berufsbefähigung nach dem Landes-Architektengesetz.

Das Landes-Architektengesetz enthält differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (z.B. betreffend den Ausbildungsabschluss). Es empfiehlt sich daher eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Architektenkammer.

Mit der Eintragung werden Sie Kammer-Mitglied. Verbunden mit der Mitgliedschaft ist die Bauvorlageberechtigung.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag natürlicher Personen auf Eintragung in die Architektenliste muss folgende Angaben enthalten:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • akademische Grade
  • Anschrift der Hauptwohnung und einer etwaigen Niederlassung oder des Orts der überwiegenden Beschäftigung
  • Nachweis der erforderliche Vorbildung:
    • abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder einer gleichrangigen Bildungseinrichtung und mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in der entsprechenden Fachrichtung oder
    • mindestens achtjährige praktische Tätigkeit in der entsprechenden Fachrichtung und Ablegen einer Prüfung auf Hochschulniveau vor dem Eintragungsausschuss
  • Fachrichtung, in der die Eintragung erfolgen soll (Architekt, Innenarchitekt, Garten- und Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner)
  • Beschäftigungsart (freischaffend, angestellt, beamtet, baugewerblich)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Kammermitgliedschaft ist beitragspflichtig.
Die Eintragung in die Liste ist kostenfrei.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

In der Regel wird die Entscheidung der Architektenkammer innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrags und der vollständigen Unterlagen getroffen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Architektenkammer des Landes, in dem Sie

  • Ihren Wohnsitz haben
  • Ihre berufliche Niederlassung haben oder
  • überwiegend beschäftigt sind.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Anträge können jederzeit schriftlich bei der Architektenkammer eingereicht werden.