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Kinderreisepass melden

Sachsen-Anhalt 99085003014000, 99085003014000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085003014000, 99085003014000

Leistungsbezeichnung

Kinderreisepass melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Meldung (014)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Eine Meldung ist bei folgenden Ereignissen notwendig:

  • Meldung wegen Diebstahl
  • Meldung wegen Verlust
  • Meldung wegen Wiederauffinden
     

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:

  • Meldung wegen Diebstahl
  • Meldung wegen Verlust
  • Meldung wegen Wiederauffinden
     

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal