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Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen

Sachsen-Anhalt 99085001012010, 99085001012010 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012010, 99085001012010

Leistungsbezeichnung

Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ferien (Synonym), Identifikation (Synonym), Reiseausweis (Synonym), Urlaub (Synonym), Reisepaß (Synonym), verreisen (Synonym), anderer Pass (Synonym), e-Pass (Synonym), Ausweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
  • Ihren bisherigen Reisepass,
  • Ihre Geburtsurkunde,
  • bei der Antragstellung für ein Kind :
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
    • die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
    • den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 70€
Reisepass für Personen über 24 Jahre
Gebühr: 92€
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre
Gebühr: 59,50€
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
Gebühr: 37,50€
Reisepass für Personen unter 24 Jahren

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 10 Jahr(e)
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahr(e)
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.
 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Nach einer Namensänderung bei einer Heirat wird ein neuer Reisepass benötigt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden