Diebstahl eines Reisepasses melden
Inhalt
Begriffe im Kontext
Ausweis (Synonym), Reiseausweis (Synonym), Ferien (Synonym), Urlaub (Synonym), Identifikation (Synonym), verreisen (Synonym), e-Pass (Synonym), Reisepaß (Synonym), anderer Pass (Synonym)
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.