Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Urlaub (Synonym), verreisen (Synonym), Identifikation (Synonym), Ferien (Synonym), Reiseausweis (Synonym), Reisepaß (Synonym), anderer Pass (Synonym), Ausweis (Synonym)
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- Ihren bisherigen Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunde,
- bei der Antragstellung für ein Kind :
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
- die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
- den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Gebühr:
37,50€
Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
92€
Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre
Gebühr:
59,50€
Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
70€
Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.
Geltungsdauer: 6 Jahr(e)
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahr(e)
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.