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Reisepass express beantragen

Sachsen-Anhalt 99085001012002, 99085001012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012002, 99085001012002

Leistungsbezeichnung

Reisepass express beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausland (Synonym), Reisepass im Expressverfahren (Synonym), Reiseausweis (Synonym), Pass (Synonym), Auslandsreise (Synonym), Reisepass ungültig (Synonym), Urlaub (Synonym), Reisepaß (Synonym), Deutscher (Synonym), Reisepass mit beschleunigter Abholzeit (Synonym), Identifikation (Synonym), Reisepass beantragen (Synonym), Einreisebestimmung des Reiselande (Synonym), Ferien (Synonym), Ausweis (Synonym), dringend (Synonym), , Reisepass (Synonym), verreisen (Synonym), Passangelegenheiten (Synonym), abgelaufen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

express

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Ref. DV 2

Teaser

Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie den Reisepass in einem Expressverfahren beantragen.

Volltext

Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Verfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. 
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Verfahren beantragt werden.

Sie können Ihren Reisepass im Expressverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
 

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass
  • falls vorhanden: gültiges Ausweis-Dokument, zum Beispiel Personalausweis, oder alter Reisepass, falls dieser noch gültig ist.
  • unter Umständen: Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, falls Angaben zur Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. 
     

Voraussetzungen

Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.

Kosten

  • wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: EUR 37,50 
  • wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: EUR 70,00 
  • für einen Express-Antrag: zusätzlich EUR 32,00 
  • für einen Reisepass mit 48 Seiten: zusätzlich EUR 22,00

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Verfahrensablauf

Den Antrag für einen Express-Reisepass können Sie nur vor Ort im Bürgeramt stellen. Das können nur Sie persönlich machen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.

Bearbeitungsdauer

  • in der Regel innerhalb von 3 Werktagen

Frist

Gültigkeit:

  • bis 24 Jahre: 6 Jahre
  • ab 24 Jahre: 10 Jahre
     

Weiterführende Informationen

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder aber ein Personalausweis genügt.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Reisepass Ausstellung express
  • Reisepässe im Expressverfahren müssen persönlich beantragt werden
  • verkürzte Lieferzeit von in der Regel 3 Tagen
  • Zuschlag von zusätzlich EUR 32,00 bei Expressverfahren
  • Gültigkeit: 
    • bis 24 Jahre: 6 Jahre
    • ab 24 Jahre: 10 Jahre
  • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
     

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: keine 
  • Onlineverfahren möglich: nein 
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja