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Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen

Sachsen-Anhalt 99015018148000, 99015018148000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015018148000, 99015018148000

Leistungsbezeichnung

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schwerbehindertenrecht (Synonym), Kündigungsschutz (Synonym), Ausgleichsabgabe (Synonym), schwerbehinderte Menschen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Erbringung (148)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Integrationsamt

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Integrationsamt hat als wesentliche Aufgabe die möglichst dauerhafte Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Es ist gleichermaßen Ansprechpartner für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Zu den Schwerpunktaufgaben gehören u. a.

  • Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber (Begleitende Hilfen im Arbeitsleben)
  • der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
  • die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
  • Integrationsprojekte
  • Widerspruchsausschuss
  • Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen

Erforderliche Unterlagen

Es ist eine formlose Beantragung möglich. Spezielle Antragsvordrucke für Leistungen der Begleitenden Hilfe und für das Zustimmungsverfahren bei Kündigungen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Das Integrationsamt hat als wesentliche Aufgabe die möglichst dauerhafte Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Es ist gleichermaßen Ansprechpartner für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt (Referat 608 - Integrationsamt).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden