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Anerkennung von Erste-Hilfe-Ausbildungsstellen beantragen

Sachsen-Anhalt 99075006016000, 99075006016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99075006016000, 99075006016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung von Erste-Hilfe-Ausbildungsstellen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

QSKommune (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kraftfahreignung (075)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Stellen, die Ausbildungen in Erster Hilfe und/oder lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, bedürfen der amtlichen Anerkennung durch die für das Fahrerlaubniswesen oder das Gesundheitswesen zuständige Behörde.

Voraussetzungen

  • Es liegen keine Tatsachen vor, die den Antragsteller, bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen, und das Ausbildungspersonal für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen.
  • Die Befähigung für das Ausbildungspersonal ist nachgewiesen.
  • Geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen stehen zur Verfügung.

Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Unterweisung und der Ausbildung befassten Personen) verbunden werden.

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines Fachgutachtens darüber anordnen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind.

Unterlagen gemäß der “Richtlinie für die Anerkennung und Überwachung von Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort und Ausbildung in Erster Hilfe."

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die amtliche Anerkennung gilt nur für das Territorium des Landes Sachsen-Anhalt. Eine Vorort-Überprüfung erfolgt bei Bedarf.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Eine formlose Antragstellung ist möglich. Zu empfehlen ist vor Antragstellung eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle.