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Diebstahl des eigenen Personalausweises melden

Sachsen-Anhalt 99008001014001, 99008001014001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001014001, 99008001014001

Leistungsbezeichnung

Diebstahl des eigenen Personalausweises melden

Leistungsbezeichnung II

Diebstahl des eigenen Personalausweises melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

ePA (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Perso (Synonym), Diebstahl melden (Synonym), Meldung (Synonym), Diebstahl Ausweis (Synonym), Anzeige Diebstahl Personalausweis (Synonym), Personalausweis gestohlen (Synonym), PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Meldung (014)

Verrichtungsdetail

wegen Diebstahl

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Teaser

Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.

Volltext

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.

Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.

Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

Sperrung der Online-Ausweisfunktion: Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei an, wird der Online-Ausweis automatisch gesperrt.

  • Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
  • Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
  • Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

  • Personalausweis wurde gestohlen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Verfahrensablauf

Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang der Meldung automatisch gesperrt.

Diebstahl beim Bürgeramt melden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
  • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
  • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Diebstahls­meldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

  • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
  • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
  • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Frist

Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
  • Diebstahl des Personalausweises muss gemeldet werden
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: keine
  • Fristen: unverzüglich
  • Empfehlung: Diebstahl der Polizei melden
  • zuständig: jede Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch bei der Polizei Anzeige erstattet werden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden