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Saisonkennzeichen beantragen

Sachsen-Anhalt 99036030069000, 99036030069000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036030069000, 99036030069000

Leistungsbezeichnung

Saisonkennzeichen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Zuteilung (069)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie ihr Fahrzeug nur saisonal nutzen möchten, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen. Es erspart Ihnen die jährliche An- und Abmeldung im Frühjahr bzw. im Herbst. Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.

Den Betriebszeitraum des Fahrzeuges - mindestens 2, höchstens 11 Monate - bestimmen Sie. Gewählt werden können nur volle Monate, d.h. der Beginn ist immer am ersten, das Ende am letzten Tag des Monats.

Das Saisonkennzeichen kann vor diesem Zeitraum beantragt werden. Das Fahrzeug ist dann dauerhaft zugelassen, darf aber nur während der gewählten Monate, betrieben werden. Dieser Zeitraum wird auf dem amtlichen Kennzeichen eingeprägt.

Nach § 5 Abs. 1 Nummer 5 KraftStG dauert die Steuerpflicht bei saisonaler Zulassung solange an, wie das Kennzeichen geführt wird, mindestens 1 Monat.

Hinweis:
Bei einem Import ist das Fahrzeug der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen.
Sind Abgasuntersuchungen, Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen außerhalb des Zulassungszeitraums fällig, sind diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode durchzuführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (hierbei Nachweis der Anschrift erforderlich),
  • bei Vertretung des Halters: Vollmacht
  • Zulassungs-Bescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungs-Bescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung
  • HU-Bescheinigung
  • Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Grundgebühr: 26,30 Euro

Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden