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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen

Sachsen-Anhalt 99102036109000, 99102036109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036109000, 99102036109000

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Lohnsteuerabzug (Synonym), Steuerauskunft (Synonym), Familienstand (Synonym), Kinderfreibetrag (Synonym), Einkommensteuer (Synonym), Lohnsteuerkarte (Synonym), Elektronische Lohnsteuerkarte (Synonym), Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (Synonym), Freibetrag (Synonym), Kinderfreibeträge (Synonym), Steuerklasse (Synonym), ELSTER (Synonym), Steuerkarte (Synonym), Elstam (Synonym), ELStAM (Synonym), Hochzeit (Synonym), Religionszugehörigkeit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Einsicht gewähren (109)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
  • Steuererklärung (1060100)
  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen

Teaser

Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.

Volltext

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

Link zu „ELSTER“: https://www.elster.de/eportal/start

Erforderliche Unterlagen

Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts „ELSTER“

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Einsicht elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
  • Ausweis in jeder Lohnabrechnung
  • Selbstauskunft online
  • Schriftliche Mitteilung auf Antrag
  • zuständig: Finanzamt

Ansprechpunkt

Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.

Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
  • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein