Grundstücksvermessung durchführen
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
20.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Sie möchten einen Antrag auf Durchführung einer Grundstücksvermessung stellen? Dann nutzen Sie bitte die Informationen und Auswahlmöglichkeiten zu den Antragsarten, die es in Sachsen-Anhalt gibt.
In Sachsen-Anhalt gibt es unterschiedliche Leistungen für einen Antrag auf Durchführung einer Grundstücksvermessung.
Diese sind:
- Flurstück Bildung Löschung von Zugehörigkeitshaken
- Flurstück Bildung durch Teilung
- Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
- Flurstück Bildung mit vorgezogener Flurstücksbildung
- Flurstück Bildung ohne Liegenschaftsvermessung
- Flurstück Bildung von langgestreckten Anlagen
Bitte informieren Sie sich, welche Antragsart für Sie in Frage kommt.
Die Voraussetzungen finden Sie bei den Informationen und Auswahlmöglichkeiten der Antragsarten.
Sie können die Bildung von Flurstücken teilweise online beantragen.
Informieren Sie sich auf der Internetseite des Geodatenportals.
Sie können die Grenzfeststellung online beantragen.