Organsierte Veranstaltung im Wald
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wer eine Veranstaltung im Wald plant, muss diese bei den Regionalforstämtern vorab anzeigen (melden). Die Forstämter prüfen dann, ob eine Gefahr für den Wald oder seine Funktionen (Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion) besteht.
Falls nötig, können die Forstämter gegenüber dem Veranstalter Auflagen festlegen, die sicherstellen, dass keine Gefahren für den Wald entstehen.
Eine Anzeigepflicht besteht nicht, wenn es sich um eine organisierte Veranstaltung mit geringer Teilnehmerzahl (bis 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) zum Zwecke der Umweltbildung handelt.
Unabhängig von der Anzeigepflicht an die Forstämter ist zum Beispiel bei Volksläufen, Orientierungsläufen, Radrennen, Musikveranstaltungen und Waldfesten die Zustimmung des Waldbesitzers erforderlich. Diese Veranstaltungen sind nicht mehr durch das allgemeine Betretungsrecht gedeckt, so dass von einer Benutzung des Waldes „zum Zwecke der Erholung“ nicht mehr gesprochen werden kann.
Formlose Anzeige mit mindestens den folgenden Angaben:
- Bezeichnung und Art der Veranstaltung
- Voraussichtliche Teilnehmerzahl
- Angabe über evtl. Gebühren
- Karte des Veranstaltungsgebietes
- Zeitraum der Durchführung
- Angaben darüber, ob artenschutzrechtliche Auswirkungen zu erwarten sind
- Sie zeigen die Veranstaltung den Regionalforstämtern an.
- Das Forstamt prüft, ob eine Gefahr für den Wald oder seine Funktionen (Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion) besteht.
- Zu den Funktionen gehören zum Beispiel die Holznutzung, der Schutz von Tieren, Pflanzen, Wasser und Luft aber eben auch der Wald als Erholungsraum für alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher.
- Falls nötig, können die Forstämter gegenüber dem Veranstalter Auflagen festlegen, die sicherstellen, dass keine Gefahren für den Wald entstehen.
- Organisierte Veranstaltung im Wald
- Verpflichtung zur Meldung (Anzeige) geplanter Veranstaltungen im Wald
- Anzeigepflicht beim Forstamt