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Weinbegleitdokument

Nordrhein-Westfalen 99160014000000, 99160014000000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160014000000, 99160014000000

Leistungsbezeichnung

Weinbegleitdokument

Leistungsbezeichnung II

Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Weinbegleitdokument Weintransporte Beförderung von Weinerzeugnissen Weinüberwachung Weinkontrolle Spedition Weinanbau Weinbau (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.

Volltext

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument. 

Weinbauerzeugnisse sind

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Das Formular für das Begleitdokument erhalten Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW).

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Erforderliche Unterlagen

kein

Voraussetzungen

  • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
  • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
  • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
    • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
    • zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
    • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.

Kosten

EUR 10 - 15

Verfahrensablauf

In Nordrhein-Westfalen beantragen Sie das Begleitdokument für den Weintransport online, per Post oder Fax bei der für den Verladeort zuständigen Kontrollbehörde. Sie erstellen das Begleitdokument unmittelbar vor dem Weintransport, wenn der Wein auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht.

Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.

Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:

  • Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
  • Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
  • Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
  • Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
  • Alle Beteiligten (beispielsweise Fahrer, Kellerei, Kommissionäre) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.

Begleitdokument per Post oder per Fax einreichen:

  • Sie füllen das 3-fach Formular leserlich und vollständig aus.
  • Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen zwei Durchschläge behalten Sie.
  • Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem Weintransport-Empfänger (zum Beispiel der Kellerei).
  • Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes einen Durchschlag per Post oder per Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort.
  • Der  übrige Durchschlag ist für Ihre Unterlagen.

Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.

Bearbeitungsdauer

bis 10 Tage

Frist

Es gibt keine Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht nötig.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme
  • Transporte von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen von mehr als 60 Litern müssen mit einem Begleitdokument durchgeführt werden
  • Weinbauerzeugnisse sind: Trauben, Maische, Traubenmost, Wein, Schaumwein, Perlwein, Brennwein, Likörwein
  • Begleitdokumente können in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden
    • Das 3fache Begleitdokument-Durchschlagspapier gibt es bei der zuständigen Stelle
    • Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren ermöglicht dies in digitaler Form (eWeinBV)
      • Papier-Kopien des Begleitdokuments entfallen dadurch
  • Erforderliche Unterlagen: Formular der zuständigen Stelle
  • Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Pflicht zur Ausstellung eines Begleitdokuments

Zuständig: Weinkontrollbehörden der Bundesländer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landwirtschaftsbehörde/-kammer

Formulare

nicht vorhanden

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