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Lehrerin und Lehrer mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz; Anerkennung beantragen

Nordrhein-Westfalen 99150081016000, 99150081016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99150081016000, 99150081016000

Leistungsbezeichnung

Lehrerin und Lehrer mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz; Anerkennung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Berufsqualifikationsnachweisen als Befähigung für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Equivalence (Synonym), Reglementiert (Synonym), Assessment of higher education certificates (Synonym), EU/EWR/Schweiz (Synonym), Vocational qualification (Synonym), Anerkennungsantrag (Synonym), Certificate of good standing (Synonym), Anerkennungsgesetz (Synonym), Aptitude test (Synonym), ausländischer Beruf (Synonym), Konformitätsbescheinigung (Synonym), Berufsanerkennungsrichtlinie (Synonym), Lehrer (Synonym), Quereinstieg (Synonym), Ausländische Qualifikation (Synonym), EU/EEA/Switzerland (Synonym), Professional Qualifications Assessment Act (Synonym), Directive 2005/36/EC (Synonym), Teacher (Synonym), Vocational qualification (Synonym), Pädagogik (Synonym), Recognition of profession (Synonym), Unterricht (Synonym), Berufszugang (Synonym), Berufsausbildung (Synonym), Equivalence assessment (Synonym), Foreign qualification (Synonym), Recognition in Germany (Synonym), Eignungsprüfung (Synonym), Knowledge test (Synonym), Aptitude Test (Synonym), Recognise: Recognition (Synonym), Foreign qualification (Synonym), Anpassungslehrgang (Synonym), Anerkennungsbescheid (Synonym), vocational recognition (Synonym), Recognise: Recognition (Synonym), Berufsanerkennung (Synonym), Teacher (Synonym), Vorbereitungsdienst (Synonym), Recognition of professional qualifications (Synonym), Professional qualification (Synonym), ausländische Qualifikation (Synonym), Gleichwertigkeitsbescheid (Synonym), Professional Qualifications Assessment Act (Synonym), Recognition notice (Synonym), Notice of Equivalence (Synonym), Gleichwertigkeitsfeststellung (Synonym), Assessment of higher education certificates (Synonym), berufliche Anerkennung (Synonym), Seiteneinstieg (Synonym), Recognition in Germany (Synonym), Knowledge test (Synonym), Anerkennung in Deutschland (Synonym), Recognition Act (Synonym), Recognition notice (Synonym), Gleichwertigkeitsprüfung (Synonym), Professional qualification (Synonym), Seiteneinstieg (Synonym), Richtlinie 2005/36/EG (Synonym), ausländischer Beruf (Synonym), Schule (Synonym), Berufsabschluss (Synonym), Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Synonym), Lehramtsbefähigung (Synonym), Directive 2005/36/EC (Synonym), Kenntnisprüfung (Synonym), Kenntnisprüfung (Synonym), Training (Synonym), Nostrifizierung (Synonym), Gleichwertigkeitsbescheid (Synonym), Statement of comparability (Synonym), Certificate of equivalence (Synonym), Anerkennungsverordnung (Synonym), Beruf (Synonym), Work (Synonym), Recognition of professional qualifications (Synonym), Vorbereitungsdienst (Synonym), Anerkennungsverfahren (Synonym), Foreign vocational qualification (Synonym), Vocational recognition (Synonym), Statement of comparability (Synonym), Richtlinie 2005/36/EG (Synonym), EU/EWR/Schweiz (Synonym), Arbeit (Synonym), Lehrer (Synonym), Zeugnisbewertung (Synonym), Equivalence assessment (Synonym), EU/EEA/Switzerland (Synonym), Berufsqualifikation (Synonym), Notice of equivalence (Synonym), Gleichwertigkeit (Synonym), Anerkennungsgesetz (Synonym), Lehramt (Synonym), Pädagogik (Synonym), Gleichwertigkeitsfeststellung (Synonym), Anerkennungsbescheid (Synonym), Occupation (Synonym), Anpassungslehrgang (Synonym), Recognition Act (Synonym), Lehramtsqualifikation (Synonym), Recognition procedure (Synonym), Nostrification (Synonym), AnerkennungsVO (Synonym), Unbedenklichkeitsbescheinigung (Synonym), Foreign occupation (Synonym), Reglementiert (Synonym), ausländischer Abschluss (Synonym), Conformity certificate (Synonym), Certificate of equivalence (Synonym), Quereinstieg (Synonym), Zeugnisbewertung (Synonym), ausländischer Abschluss (Synonym), Lehramt (Synonym), Unterricht (Synonym), Vocational education and training (Synonym), Nostrifikation (Synonym), Ausbildung (Synonym), Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Anerkennung Ausländischer Berufsqualifikationen (150)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

18.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen mit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation in Nordrhein-Westfalen als Lehrerin oder Lehrer arbeiten. Stellen Sie dafür einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation.

Volltext

Die Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an öffentlichen Schulen ist in Nordrhein-Westfalen reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Nordrhein-Westfalen als Lehrerin oder Lehrer ohne Einschränkungen arbeiten können, müssen Sie eine spezifische Qualifikation als Lehrerin oder Lehrer nachweisen. Wenn Sie diese Qualifikation im Ausland erworben haben, können Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen. 

Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation. Für die Anerkennung muss Ihre Berufsqualifikation gleichwertig sein

Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen. 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus dem Ausland.
  • Sie wollen in Nordrhein-Westfalen als Lehrerin oder Lehrer arbeiten.

Kosten

Sie müssen keine Gebühren für den Antrag bezahlen. Zusätzlich können aber Kosten entstehen (z. B. für Übersetzungen oder Beglaubigungen Ihrer Dokumente oder Ausgleichsmaßnahmen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

4 Monat(e)
Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen nach höchstens einem Monat, dass Ihre Dokumente angekommen sind. Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wenn Dokumente fehlen. Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren höchstens 4 Monate. Manchmal kann die zuständige Stelle das Verfahren verlängern.
Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen nach höchstens einem Monat, dass Ihre Dokumente angekommen sind. Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wenn Dokumente fehlen. Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren 3 Monate (ohne Dauer der Ausgleichsmaßnahme). Manchmal kann die zuständige Stelle das Verfahren um einen Monat verlängern.

Frist

Keine. Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen.

Weiterführende Informationen

Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf dem Portal Anerkennung in Deutschland Finanzielle Hilfen für das Anerkennungsverfahren Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner Öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland grundsätzliche Informationen zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrer in NRW

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

Kurztext

  • Der Beruf Lehrerin und Lehrer ist in Nordrhein-Westfalen reglementiert. Für die uneingeschränkte und dauerhafte Arbeit in dem Beruf muss eine spezifische Qualifikation nachgewiesen werden.
  • Für den Nachweis dieser Qualifikation können ausländische Berufsqualifikationen anerkannt werden.
  • Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob die ausländische Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation in Nordrhein-Westfalen gleichwertig ist.
  • Die zuständige Stelle für das Verfahren für Berufsqualifikationen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz ist die Bezirksregierung Arnsberg.

Ansprechpunkt

  • Es gibt viele Beratungsangebote. Diese finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.
  • Lassen Sie sich von einer IQ-Beratungsstelle
    persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos.
  • Sie können auch die Hotline vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland“.
    Telefonnummer: +49 30 1815-1111
    Sprechzeiten:
    Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr (MEZ)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Antragsformulare, Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Internetseite:

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/lehrerinnenbildung/lehrerinneneinstellung/anerkennung-auslaendischer-lehramtsqualifikationen-aus-staaten-der-europaeischen-union-eu-und-des