Lehrerin und Lehrer mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz; Anerkennung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Die Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an öffentlichen Schulen ist in Nordrhein-Westfalen reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Nordrhein-Westfalen als Lehrerin oder Lehrer ohne Einschränkungen arbeiten können, müssen Sie eine spezifische Qualifikation als Lehrerin oder Lehrer nachweisen. Wenn Sie diese Qualifikation im Ausland erworben haben, können Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen.
Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation. Für die Anerkennung muss Ihre Berufsqualifikation gleichwertig sein
Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.
- Sie haben eine Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus dem Ausland.
- Sie wollen in Nordrhein-Westfalen als Lehrerin oder Lehrer arbeiten.
Sie können gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
- Der Beruf Lehrerin und Lehrer ist in Nordrhein-Westfalen reglementiert. Für die uneingeschränkte und dauerhafte Arbeit in dem Beruf muss eine spezifische Qualifikation nachgewiesen werden.
- Für den Nachweis dieser Qualifikation können ausländische Berufsqualifikationen anerkannt werden.
- Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob die ausländische Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation in Nordrhein-Westfalen gleichwertig ist.
- Die zuständige Stelle für das Verfahren für Berufsqualifikationen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz ist die Bezirksregierung Arnsberg.
- Es gibt viele Beratungsangebote. Diese finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.
- Lassen Sie sich von einer IQ-Beratungsstelle
persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos. - Sie können auch die Hotline vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland“.
Telefonnummer: +49 30 1815-1111
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr (MEZ)
- Antragsformulare, Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Internetseite: