Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation im Bereich Hauswirtschaft und Familienpflege beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
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Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation im Bereich Hauswirtschaft und Familienpflege erworben. Sie möchten in dem Beruf in Deutschland dauerhalt arbeiten? Dann können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.
Sie können einen Abschluss im Bereich Hauswirtschaft und Familienpflege aus dem Ausland in Deutschland offiziell anerkennen lassen. Das Verfahren zur Anerkennung heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung.
Bitte beachten Sie: Ihr Abschluss muss im Staat Ihrer Ausbildung staatlich anerkannt sein. Informelle oder non-formale Qualifikationen können in Deutschland nicht offiziell anerkannt werden.
Die Anerkennung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten. Dafür müssen Sie einen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Landesbehörde einreichen.
Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation in dem gewählten Bundesland. Wichtige Kriterien bei dem Vergleich sind Inhalt und Dauer der Ausbildung. Über das Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid nennt vorhandene und eventuell noch fehlende berufliche Qualifikationen.
Sie können den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung auch aus dem Ausland stellen.
- Antragsformular
- Lebenslauf
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)
- Ausbildungsnachweise
- Nachweise über Berufserfahrung in der Hauswirtschaft und Familienpflege
- Nachweise über weitere relevante Kenntnisse
- Haben Sie schon einmal einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt? Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben.
- Vielleicht: Sie wohnen oder arbeiten noch nicht in der EU, dem EWR oder der Schweiz? Dann müssen Sie nachweisen: Sie wollen in Deutschland in dem Beruf arbeiten. Nachweise sind zum Beispiel Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder ein Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).
Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.
- Sie haben eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation aus dem Ausland.
- Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig.
- Sie wollen in dem Bundesland arbeiten.
Sie stellen einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung bei der zuständigen Stelle. Sie müssen alle dafür notwendigen Unterlagen in Form von Kopien bei der zuständigen Stelle einreichen.
Die zuständige Stelle prüft dann: Ist Ihre ausländische Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation in dem Bundesland gleichwertig? Dabei vergleicht die zuständige Stelle die Qualifikationen mit Hilfe bestimmter Kriterien. Wichtige Kriterien sind die Inhalte und die Dauer der Ausbildung. Die zuständige Stelle berücksichtigt bei der Gleichwertigkeitsprüfung auch Ihre Berufserfahrung, Ihre weiteren Befähigungsnachweise und Qualifikationen.
Sie erhalten einen Bescheid mit dem Ergebnis des Verfahrens. Sie bekommen die Anerkennung, wenn Ihre Berufsqualifikation und die Berufsqualifikation in dem Bundesland gleichwertig sind.
Manchmal gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den Berufsqualifikationen. Die Unterschiede sind in Ihrem Bescheid aufgelistet. Mit diesem Bescheid können Sie sich gezielt weiter qualifizieren und später einen neuen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen.
Wenn Ihre Berufsqualifikation gar nicht gleichwertig ist, erhalten Sie keine Anerkennung.
Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (zum Beispiel Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Sie sollten zuerst mit der zuständigen Stelle sprechen, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
- Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen als Haus- und Familienpflegerin oder Haus- und Familienpfleger Feststellung
- Man kann eine ausländische Berufsqualifikation im Bereich Hauswirtschaft und Familienpflege offiziell anerkennen lassen.
- Das Verfahren heißt „Gleichwertigkeitsfeststellung“.
- Einzureichende Unterlagen: Antragsformular, Lebenslauf, Identitätsnachweis, Ausbildungsnachweise, relevante Berufserfahrung, sonstige Qualifikationen, Auskunft über einen bereits gestellten Antrag auf Anerkennung, vielleicht Nachweis der Arbeitsabsicht
- Bearbeitungsdauer: 4 Monate ab Eingang aller notwendigen Unterlagen. In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das Verfahren verlängern.
- Der Antrag auf Anerkennung kann auch aus dem Ausland gestellt werden.
- Es gibt viele Beratungsangebote. Diese finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.
- Lassen Sie sich persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos.
- Sie können auch die Hotline vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland“.
- Wenn Sie im Ausland sind: Über die Hotline erreichen Sie auch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA). Dies bietet Ihnen vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren und führt eine Standortberatung durch.