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Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Nordrhein-Westfalen 99140005108000, 99140005108000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140005108000, 99140005108000

Leistungsbezeichnung

Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Leistungsbezeichnung II

Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Spezialist Bewerbung Grundstücke (Synonym), Wertermittlung Grundstücke (Synonym), Öffentliche Bestellung (Synonym), Wertermittlung Sachverständiger Grundstücke (Synonym), Grundstücke bewerten (Synonym), unbebaute Grundstücke (Synonym), Architektenkammer (Synonym), bebaute Grundstücke (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Öffentliche Bestellung und Vereidigung (108)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie als Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken öffentlich bestellt und vereidigt werden möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Volltext

Wenn Sie im Fachbereich Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt werden möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.   

Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.  

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Fachbereich Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken müssen Sie spezielle Bestellungsvoraussetzungen erfüllen.   

Aus den Unterlagen, die Sie dem Antrag beifügen, muss Ihre Vorbildung hervorgehen:  

Diese kann sich aus einem Studium und einer praktischen Tätigkeit oder aus einer Berufsausbildung und einer praktischen Tätigkeit ergeben. Zudem müssen Sie den einzureichenden Antragsunterlagen mindestens vier selbstverfasste Gutachten aus bestimmten Bereichen beifügen.  

Anschließend prüft ein Fachgremium bei der zuständigen Stelle, ob Sie die Mindestanforderungen nach der jeweils geltenden Sachverständigenordnung der erfüllen. Anschließend werden Ihre Fachkenntnisse in Ihrem Sachgebiet noch einmal in schriftlicher und mündlicher Form überprüft.    

Schließlich erhalten Sie je nach Entscheidung des Fachgremiums die Bestellungsurkunde, Sachverständigenausweis und Rundstempel. 

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular  
  • Polizeiliches Führungszeugnis  
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung  
  • Nachweis, dass Sie als Antragsteller über die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügen 
  • Vorbildung des/der Sachverständigen:  
    • Studium und praktische Tätigkeit oder Berufsausbildung und praktische Tätigkeit   
    • Nachweise der praktischen Tätigkeiten 

 Für die Bestätigung der geforderten praktischen Tätigkeiten müssen Sie folgende Nachweise den Antragsunterlagen beifügen:

  • wenn Sie in einem Angestellten- oder Dienstverhältnis stehen, eine Bestätigung des Arbeitgebers, aus der hervorgeht, dass Sie die praktische Tätigkeit innerhalb der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ausgeübt haben, davon mindestens zwei Jahre als Sachverständiger in diesem Sachgebiet  
  • wenn Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind, haben Sie in geeigneter Weise glaubhaft zu machen, dass Sie die praktische Tätigkeit innerhalb der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ausgeübt haben, davon mindestens zwei Jahre als Sachverständiger in diesem Sachgebiet  
  • mindestens vier selbstverfasste Gutachten, und zwar aus folgenden Bereichen:   
    • Verkehrs-/Marktwertgutachteneines Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhauses   
    • Verkehrs-/Marktwertgutachten einer Eigentumswohnung   
    • Verkehrs-/Marktwertgutachten von gewerblichen Geschäfts-, Industrie- oder   gemischt genutzten Objekten, bevorzugt eine Betreiber-/Management-Immobilie, wie z. B. Handelsimmobilie, Freizeitimmobilie, Hotel oder Pflegeheim  
    • Wohnraummietgutachten oder  
    • Gewerbemietgutachten 

Voraussetzungen

Damit Sie als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Fachbereich Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken bestellt werden, müssen Sie  

  • über ausreichende Lebens- und Berufserfahrung verfügen;  
  • nachweisen, dass keine Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen;   
  • besondere Fachkenntnisse und auch praktische Erfahrung in der Erstellung von Gutachten nachweisen.   

Die praktische Erfahrung belegen Sie in Form erstellter Gutachten, die Sie Ihrem Antrag auf Bestellung beilegen.   

  • nachweisen, dass Sie über die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügen;  
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben;   
  • die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten der öffentlich bestellten Sachverständigen bieten;   
  • nachweisen, dass Sie über einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts und die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen und Bewertungen verfügen   
  • nachweisen, dass Sie über die erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit entsprechend den Anforderungen des beantragten Sachgebiets verfügen.

Kosten

Antrag nach Behandlung im Fachgremium EUR 600

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zum/zur Sachverständigen gestellt haben, wird die Vollständigkeit der Antragsunterlagen durch die zuständige Stelle geprüft.  

Ein Fachgremium bei der zuständigen Stelle prüft sodann, ob diese die Mindestanforderungen nach der Sachverständigenordnung erfüllen. Anschließend werden Ihre Fachkenntnisse in Ihrem Sachgebiet noch einmal in schriftlicher und mündlicher Form überprüft.    

Schließlich erhalten Sie je nach Entscheidung der Sachverständigenkommission die Bestellungsurkunde, Sachverständigenausweis und Rundstempel.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) hat Informationen zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf ihrer Homepage zusammengefasst: zum Internetauftritt des IfS. Informationen finden Sie auch im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis unter www.svv.ihk.de

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken beantragen   
  • Antragssteller stellt Antrag für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger im Fachbereich Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken; Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, befristet und mit Auflagen verbunden werden; Auflagen können auch nachträglich erteilt werden; Antragssteller muss spezielle Bestellungsvoraussetzungen des beantragten Fachbereichs erfüllen; Antragsteller muss zudem Fachkenntnisse im Sachgebiet noch einmal in schriftlicher und mündlicher Form nachweisen  
  •  Zuständig: Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden