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Sachverständige für Schäden an Gebäuden Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Nordrhein-Westfalen 99140004108000, 99140004108000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140004108000, 99140004108000

Leistungsbezeichnung

Sachverständige für Schäden an Gebäuden Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Leistungsbezeichnung II

Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige für Schäden an Gebäuden beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Sachverständiger (Synonym), Schäden an Gebäuden (Synonym), Gebäudeschäden (Synonym), Sachverständige (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Öffentliche Bestellung und Vereidigung (108)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

  • GewO
  • Baukammerngesetz (BauKaG NRW)
  • SVO IK-Bau NRW
  • SVO AKN

Teaser

Wenn Sie als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden tätig werden möchten, müssen Sie von der zuständigen Stelle öffentlich bestellt und vereidigt werden. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf die beiden Baukammern in NRW.

Volltext

Für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für Gebäudeschäden müssen die Bewerber ihre besondere Sachkunde und die Fähigkeit der Gutachtenerstellung sowie Ihre persönliche Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Neutralität nachweisen. Erst nach Abschluss des Prüfungsverfahrens erhalten sie Bestellungsurkunde, Sachverständigenausweis und Rundstempel. Im Zuge der öffentlichen Bestellung legen die Sachverständigen einen Eid ab, dass sie ihre Aufgaben unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft erfüllen werden. 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Kopie des Ausweisdokuments
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs und Lichtbild
  • Originale oder amtlich beglaubigte Kopien der Prüfungszeugnisse
  • Nachweise über die bisherige berufliche Tätigkeit unter Darlegung der besonderen Sachkunde: Nachweis einer qualifizierten mind. fünfjährigen Tätigkeit, die geeignet war, die notwendigen Praxiskenntnisse für die Tätigkeit eines Sachverständigen zu vermitteln, zu erbringen.
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: Auskunft aus dem Bundeszentralregister
  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung

Wenn Arbeits- oder Dienstverhältnis besteht, zusätzlich:

  • Erklärung, dass der Anstellungsvertrag den Erfordernissen nicht entgegensteht und dass sie ihre Sachverständigentätigkeit persönlich ausüben können; b) sie bei ihrer Sachverständigentätigkeit im Einzelfall keinen fachlichen Weisungen unterliegen und ihre Leistungen als von ihnen selbst erstellt kennzeichnen können; c) sie ihr Arbeitgeber im erforderlichen Umfang für die Sachverständigentätigkeit freistellt (Freistellungserklärung)

Voraussetzungen

  • Sie können als Sachverständiger auf Antrag öffentlich bestellt werden, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:
  • Für das beantragte Sachgebiet muss ein Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen.
  • Sie unterhalten ihre Hauptniederlassung als Sachverständiger in Deutschland.
  • Sie verfügen über ausreichende Lebens- und Berufserfahrung
  • es bestehen keine Bedenken gegen Ihre persönliche Eignung
  • Sie weisen erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeit nach, sowohl Gutachten zu erstatten als auch die in der Sachverständigenordnung der zuständigen Kammer genannten Leistungen zu erbringen,
  • Sie verfügen über die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellte Sachverständige erforderlichen Einrichtungen
  • Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben
  • Sie bieten die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten der öffentlich bestellten Sachverständigen
  • Sie weisen nach, dass Sie über Kenntnisse des einschlägigen Rechts und die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen und Bewertungen verfügen
  • Sie verfügen über die erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit entsprechend den Anforderungen des beantragten Sachgebiets

Kosten

Richten sich nach den Gebührenordnungen der zuständigen Kammern. In NRW Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW 2.1 Bestellung und Ablehnung 2.1.1 Antrag eines Kammermitglieds je Sachgebiet EUR 615 2.1.2 Antrag eines Ingenieurs oder einer Ingenieurin ohne Mitglied-schaft in der IK-Bau NRW EUR 765 Gebührenordnung der Architektenkammer NRW 2.1 Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger in einem Sachgebiet EUR 1.000 2.2 Verlängerung der Bestellung EUR 300 2.3 Ablehnung EUR 600 2.4 Rücknahme des Antrags vor Behandlung im Fachgremium EUR 320 2.5 Rücknahme des Antrags nach Behandlung im Fachgremium EUR 600

Verfahrensablauf

  • Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Ein Fachgremium prüft, ob die Mindestanforderungen nach der Sachverständigenordnung der jeweiligen Kammer erfüllt sind.
  • Bei positiver Prüfung erfolgt Bestellung und Vereidigung

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sachverständige für Schäden an Gebäuden Öffentliche Bestellung und Vereidigung
  • Es können nur solche Personen öffentlich bestellt und vereidigt werden, die besondere fachliche Qualifikationen auf dem jeweiligen Sachgebiet nachgewiesen haben und ihre Gutachten wirtschaftlich unabhängig erstellen können.
  • Zuständig: Richtet sich nach jeweiligem Landesrecht. In NRW unter anderem IK Bau NRW und Architektenkammer NRW (Auch die Industrie- und Handelskammern bestellen diese Sachverständigen)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden