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Stadtplanerliste Eintragung

Nordrhein-Westfalen 99140003060000, 99140003060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140003060000, 99140003060000

Leistungsbezeichnung

Stadtplanerliste Eintragung

Leistungsbezeichnung II

Mitglied bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Stadtplanerliste (Synonym), Stadtplanung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen 2023-02-14

Handlungsgrundlage

§ 20 Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW) 

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2331&bes_id=47590&menu=0&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Baukammerngesetz#det0

§§ 4-11 Baukammerndurchführungsverordnung (BauKaG NRW)

§ 20 Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW) 

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2331&bes_id=47590&menu=0&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Baukammerngesetz#det0

§§ 4-11 Baukammerndurchführungsverordnung (BauKaG NRW)

Teaser

Nach Eintragung in die Listen der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind Sie berechtigt, die vom Baukammergesetz NRW jeweils geschützte Berufsbezeichnung zu führen. Nach Eintragung in die Listen der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind Sie berechtigt, die vom Baukammergesetz NRW jeweils geschützte Berufsbezeichnung zu führen.

Volltext

Antragsteller werden in die Stadtplanerliste eingetragen, wenn die gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden.

Nur in diese Liste eingetragene Personen dürfen die entsprechende Berufsbezeichnung führen.

Antragsteller werden in die Stadtplanerliste eingetragen, wenn die gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden.

Nur in diese Liste eingetragene Personen dürfen die entsprechende Berufsbezeichnung führen.

Erforderliche Unterlagen

  • Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom).
  • Detaillierter Nachweis über die mindestens 2-jährige, vollzeitliche Stadtplanertätigkeit
  • Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen
  • Nachweis über eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder den Beschäftigungsort
  • Zwei städtebauliche Pläne
  • Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom).
  • Detaillierter Nachweis über die mindestens 2-jährige, vollzeitliche Stadtplanertätigkeit
  • Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen
  • Nachweis über eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder den Beschäftigungsort
  • Zwei städtebauliche Pläne

Voraussetzungen

  • eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder ein Beschäftigungsort in NRW
  • erfolgreicher Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Stadtplanung mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren
  • eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
  • Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsseminaren (insgesamt 112 Stunden)
  • eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder ein Beschäftigungsort in NRW
  • erfolgreicher Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Stadtplanung mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren
  • eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
  • Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsseminaren (insgesamt 112 Stunden)

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Architektenkammer NRW Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Architektenkammer NRW

Verfahrensablauf

Anträge werden in der Geschäftsstelle vorgeprüft, ggf. Unterlagen nachgefordert, dem Eintragungsausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über die Eintragung.

Anträge werden in der Geschäftsstelle vorgeprüft, ggf. Unterlagen nachgefordert, dem Eintragungsausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über die Eintragung.

Bearbeitungsdauer

Nach Vollständigkeit der Unterlagen: 1 Monat Nach Vollständigkeit der Unterlagen: 1 Monat

Frist

Bei Nachforderung von Unterlagen: 1 Monat Bei Nachforderung von Unterlagen: 1 Monat

Weiterführende Informationen

https://www.aknw.de https://www.aknw.de

Hinweise

Bei im Ausland absolvierten Hochschulabschlüssen muss zunächst ein Gutachten zur Vergleichbarkeit ausländischer Bildungsabschlüsse eingeholt werden.

Bei im Ausland absolvierten Hochschulabschlüssen muss zunächst ein Gutachten zur Vergleichbarkeit ausländischer Bildungsabschlüsse eingeholt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Eintragung in die Stadtplanerliste bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Eintragung in die Stadtplanerliste bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Abrufbar unter https://www.aknw.de

Abrufbar unter https://www.aknw.de

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