Stadtplanerliste Eintragung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 20 Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW)
§§ 4-11 Baukammerndurchführungsverordnung (BauKaG NRW)
§ 20 Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW)
§§ 4-11 Baukammerndurchführungsverordnung (BauKaG NRW)
Antragsteller werden in die Stadtplanerliste eingetragen, wenn die gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden.
Nur in diese Liste eingetragene Personen dürfen die entsprechende Berufsbezeichnung führen.
Antragsteller werden in die Stadtplanerliste eingetragen, wenn die gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden.
Nur in diese Liste eingetragene Personen dürfen die entsprechende Berufsbezeichnung führen.
- Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom).
- Detaillierter Nachweis über die mindestens 2-jährige, vollzeitliche Stadtplanertätigkeit
- Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen
- Nachweis über eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder den Beschäftigungsort
- Zwei städtebauliche Pläne
- Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom).
- Detaillierter Nachweis über die mindestens 2-jährige, vollzeitliche Stadtplanertätigkeit
- Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen
- Nachweis über eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder den Beschäftigungsort
- Zwei städtebauliche Pläne
- eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder ein Beschäftigungsort in NRW
- erfolgreicher Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Stadtplanung mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren
- eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
- Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsseminaren (insgesamt 112 Stunden)
- eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder ein Beschäftigungsort in NRW
- erfolgreicher Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Stadtplanung mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren
- eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
- Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsseminaren (insgesamt 112 Stunden)
Anträge werden in der Geschäftsstelle vorgeprüft, ggf. Unterlagen nachgefordert, dem Eintragungsausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über die Eintragung.
Anträge werden in der Geschäftsstelle vorgeprüft, ggf. Unterlagen nachgefordert, dem Eintragungsausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über die Eintragung.
Bei im Ausland absolvierten Hochschulabschlüssen muss zunächst ein Gutachten zur Vergleichbarkeit ausländischer Bildungsabschlüsse eingeholt werden.
Bei im Ausland absolvierten Hochschulabschlüssen muss zunächst ein Gutachten zur Vergleichbarkeit ausländischer Bildungsabschlüsse eingeholt werden.
Eintragung in die Stadtplanerliste bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Eintragung in die Stadtplanerliste bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Abrufbar unter https://www.aknw.de
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