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Architektenliste Löschung

Nordrhein-Westfalen 99140001064000, 99140001064000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001064000, 99140001064000

Leistungsbezeichnung

Architektenliste Löschung

Leistungsbezeichnung II

Mitgliedschaft in der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen beenden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Landschaftsarchitekt (Synonym), Innenarchitekt (Synonym), Architekt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen 2023-02-14

Handlungsgrundlage

BauKaG NRW

BauKaG NRW

Teaser

Austritt aus der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Austritt aus der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Volltext

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Eintragung in die Architektenliste zu löschen. Diese liegen unter anderem vor, wenn die eingetragene Person verstorben ist, die eingetragene Person dies beantragt oder die eingetragene Person in NRW ihren Wohnsitz, ihre Niederlassung oder den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit aufgegeben hat.

Die Eintragung wird auch gelöscht, wenn in einem berufsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig darauf erkannt wurde oder nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die zur Versagung der Eintragung führen müssten.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Eintragung in die Architektenliste zu löschen. Diese liegen unter anderem vor, wenn die eingetragene Person verstorben ist, die eingetragene Person dies beantragt oder die eingetragene Person in NRW ihren Wohnsitz, ihre Niederlassung oder den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit aufgegeben hat.

Die Eintragung wird auch gelöscht, wenn in einem berufsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig darauf erkannt wurde oder nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die zur Versagung der Eintragung führen müssten.

Erforderliche Unterlagen

Schriftliche Erklärung, ggf. Sterbeurkunde.

Schriftliche Erklärung, ggf. Sterbeurkunde.

Voraussetzungen

  • Antrag des Mitglieds auf Löschung oder
  • Tod des Mitglieds oder
  • Aufgabe des Wohnsitzes, der Niederlassung oder des Beschäftigungsortes in NRW oder
  • Eintritt oder Bekanntwerden von Tatsachen, die zur Versagung der Eintragung führen müssten oder
  • Rechtskräftige Entscheidung auf Löschung der Eintragung in einem berufsgerichtlichen Verfahren.
  • Antrag des Mitglieds auf Löschung oder
  • Tod des Mitglieds oder
  • Aufgabe des Wohnsitzes, der Niederlassung oder des Beschäftigungsortes in NRW oder
  • Eintritt oder Bekanntwerden von Tatsachen, die zur Versagung der Eintragung führen müssten oder
  • Rechtskräftige Entscheidung auf Löschung der Eintragung in einem berufsgerichtlichen Verfahren.

Kosten

Keine Keine

Verfahrensablauf

Der Austritt eines Mitgliedes aus der Architektenkammer auf Antrag bedarf einer schriftlichen Erklärung. Kündigungsfristen bestehen nicht.

Der Austritt eines Mitgliedes aus der Architektenkammer auf Antrag bedarf einer schriftlichen Erklärung. Kündigungsfristen bestehen nicht.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Löschung der Eintragung in die Architektenlisten der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Löschung der Eintragung in die Architektenlisten der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

keine

keine

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