Architektenliste Löschung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
- Eintragung in Register (2020100)
- Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
BauKaG NRW
BauKaG NRW
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Eintragung in die Architektenliste zu löschen. Diese liegen unter anderem vor, wenn die eingetragene Person verstorben ist, die eingetragene Person dies beantragt oder die eingetragene Person in NRW ihren Wohnsitz, ihre Niederlassung oder den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit aufgegeben hat.
Die Eintragung wird auch gelöscht, wenn in einem berufsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig darauf erkannt wurde oder nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die zur Versagung der Eintragung führen müssten.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Eintragung in die Architektenliste zu löschen. Diese liegen unter anderem vor, wenn die eingetragene Person verstorben ist, die eingetragene Person dies beantragt oder die eingetragene Person in NRW ihren Wohnsitz, ihre Niederlassung oder den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit aufgegeben hat.
Die Eintragung wird auch gelöscht, wenn in einem berufsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig darauf erkannt wurde oder nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die zur Versagung der Eintragung führen müssten.
Schriftliche Erklärung, ggf. Sterbeurkunde.
Schriftliche Erklärung, ggf. Sterbeurkunde.
- Antrag des Mitglieds auf Löschung oder
- Tod des Mitglieds oder
- Aufgabe des Wohnsitzes, der Niederlassung oder des Beschäftigungsortes in NRW oder
- Eintritt oder Bekanntwerden von Tatsachen, die zur Versagung der Eintragung führen müssten oder
- Rechtskräftige Entscheidung auf Löschung der Eintragung in einem berufsgerichtlichen Verfahren.
- Antrag des Mitglieds auf Löschung oder
- Tod des Mitglieds oder
- Aufgabe des Wohnsitzes, der Niederlassung oder des Beschäftigungsortes in NRW oder
- Eintritt oder Bekanntwerden von Tatsachen, die zur Versagung der Eintragung führen müssten oder
- Rechtskräftige Entscheidung auf Löschung der Eintragung in einem berufsgerichtlichen Verfahren.
Der Austritt eines Mitgliedes aus der Architektenkammer auf Antrag bedarf einer schriftlichen Erklärung. Kündigungsfristen bestehen nicht.
Der Austritt eines Mitgliedes aus der Architektenkammer auf Antrag bedarf einer schriftlichen Erklärung. Kündigungsfristen bestehen nicht.
Löschung der Eintragung in die Architektenlisten der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Löschung der Eintragung in die Architektenlisten der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen