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Architektenliste Eintragung für Spätaussiedler

Nordrhein-Westfalen 99140001060010, 99140001060010 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001060010, 99140001060010

Leistungsbezeichnung

Architektenliste Eintragung für Spätaussiedler

Leistungsbezeichnung II

Eintragung in die Architektenlisten der jeweiligen Fachrichtung (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur)

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Architekt (Synonym), Landschaftsarchitekt (Synonym), Innenarchitekt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

Spätaussiedler

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen 2023-02-14

Teaser

Nach Eintragung in die Listen der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind Sie berechtigt, die vom Baukammergesetz NRW jeweils geschützte Berufsbezeichnung zu führen. Nach Eintragung in die Listen der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind Sie berechtigt, die vom Baukammergesetz NRW jeweils geschützte Berufsbezeichnung zu führen.

Volltext

Antragsteller werden in die Listen der Architekten und Architektinnen, Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen sowie Innenarchitekten und Innenarchitektinnen eingetragen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden.

Nur in diese Listen eingetragene Personen dürfen die entsprechenden Berufsbezeichnungen führen.

Für die Eintragung in die Architektenliste ist nicht von Bedeutung, welche Staatsangehörigkeit die antragstellende Person hat.

Antragsteller werden in die Listen der Architekten und Architektinnen, Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen sowie Innenarchitekten und Innenarchitektinnen eingetragen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden.

Nur in diese Listen eingetragene Personen dürfen die entsprechenden Berufsbezeichnungen führen.

Für die Eintragung in die Architektenliste ist nicht von Bedeutung, welche Staatsangehörigkeit die antragstellende Person hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom).
  • Detaillierter Nachweis über die mindestens 2-jährige, vollzeitliche praktische Tätigkeit
  • Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen
  • Nachweis über eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder den Beschäftigungsort

Vorlage fachlich geeigneter eigener Arbeiten aus mindestens zwei Projekten, z.B. ein verkleinerter Ausführungs- und ein verkleinerter Entwurfsplan

  • Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom).
  • Detaillierter Nachweis über die mindestens 2-jährige, vollzeitliche praktische Tätigkeit
  • Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen
  • Nachweis über eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder den Beschäftigungsort

Vorlage fachlich geeigneter eigener Arbeiten aus mindestens zwei Projekten, z.B. ein verkleinerter Ausführungs- und ein verkleinerter Entwurfsplan

Voraussetzungen

  • eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder einen Beschäftigungsort in NRW,
  • erfolgreicher Abschluss eines der betreffenden Fachrichtungen entsprechenden Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren,
  • eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
  • Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsseminaren (insgesamt 112 Stunden)
  • eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder einen Beschäftigungsort in NRW,
  • erfolgreicher Abschluss eines der betreffenden Fachrichtungen entsprechenden Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren,
  • eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
  • Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsseminaren (insgesamt 112 Stunden)

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Architektenkammer NRW. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Architektenkammer NRW.

Verfahrensablauf

Anträge werden in der Geschäftsstelle vorgeprüft, ggf. Unterlagen nachgefordert, dem Eintragungsausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über die Eintragung.

Anträge werden in der Geschäftsstelle vorgeprüft, ggf. Unterlagen nachgefordert, dem Eintragungsausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über die Eintragung.

Bearbeitungsdauer

Nach Vollständigkeit der Unterlagen: 1 Monat Nach Vollständigkeit der Unterlagen: 1 Monat

Frist

Bei Nachforderung von Unterlagen: 1 Monat Bei Nachforderung von Unterlagen: 1 Monat

Weiterführende Informationen

https://www.aknw.de/ https://www.aknw.de/

Hinweise

Ausländische Abschlusszeugnisse müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn bewertet werden.

Ausländische Abschlusszeugnisse müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn bewertet werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Eintragung die Architektenlisten bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen für Spätaussiedler

Eintragung die Architektenlisten bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen für Spätaussiedler

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Ja, abrufbar unter https://www.aknw.de/

Ja, abrufbar unter https://www.aknw.de/