Architektenliste Eintragung deutsche Kapitalgesellschaft
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen
- Gebührenordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
- Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen
- Gebührenordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Eine Kapitalgesellschaft darf gemäß § 30 Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen die geschützte Berufsbezeichnung „Architektin,“ „Architekt“, „Innenarchitektin „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplanerin“, „Stadtplaner“, eine Wortverbindung damit oder eine ähnliche Bezeichnung in ihrer Firma nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eingetragen ist.
Eine Kapitalgesellschaft darf gemäß § 30 Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen die geschützte Berufsbezeichnung „Architektin,“ „Architekt“, „Innenarchitektin „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplanerin“, „Stadtplaner“, eine Wortverbindung damit oder eine ähnliche Bezeichnung in ihrer Firma nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eingetragen ist.
- Öffentlich beglaubigte Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages;
- Anmeldung oder Eintragung zum Handelsregister;
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Tätigkeit der Gesellschaft ergebenden Haftpflichtgefahren gemäß § 30 Abs. 4 Baukammerngesetz NRW.
- Öffentlich beglaubigte Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages;
- Anmeldung oder Eintragung zum Handelsregister;
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Tätigkeit der Gesellschaft ergebenden Haftpflichtgefahren gemäß § 30 Abs. 4 Baukammerngesetz NRW.
Folgende Voraussetzungen müssen u.a. für eine Eintragung vorliegen:
- Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen;
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung;
- Der Gesellschaftsvertrag muss folgende Regelungen enthalten:
- Gegenstand des Unternehmens darf nur die Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Baukammerngesetz NRW sein
- Mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile muss (grundsätzlich) in den Händen von Mitgliedern der Architektenkammer sein.
- Die zur Geschäftsführung befugten Personen müssen mindestens zur Hälfte Berufsangehörige nach § 17 Baukammergesetz ein
- Die Übertragung von Kapital- und Geschäftsanteilen ist an die Zustimmung aller Gesellschafter gebunden
- Die für die Berufsangehörigen geltenden Berufspflichten müssen von der Gesellschaft beachtet werden
Folgende Voraussetzungen müssen u.a. für eine Eintragung vorliegen:
- Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen;
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung;
- Der Gesellschaftsvertrag muss folgende Regelungen enthalten:
- Gegenstand des Unternehmens darf nur die Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Baukammerngesetz NRW sein
- Mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile muss (grundsätzlich) in den Händen von Mitgliedern der Architektenkammer sein.
- Die zur Geschäftsführung befugten Personen müssen mindestens zur Hälfte Berufsangehörige nach § 17 Baukammergesetz ein
- Die Übertragung von Kapital- und Geschäftsanteilen ist an die Zustimmung aller Gesellschafter gebunden
- Die für die Berufsangehörigen geltenden Berufspflichten müssen von der Gesellschaft beachtet werden
Über den Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Der Eintragungsausschuss ist ein unabhängiges und an Weisungen nicht gebundenes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag vorliegen.
Über den Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Der Eintragungsausschuss ist ein unabhängiges und an Weisungen nicht gebundenes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag vorliegen.
Mit der Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis wird eine Kapitalgesellschaft nicht Mitglied der Architektenkammer.
Mit der Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis wird eine Kapitalgesellschaft nicht Mitglied der Architektenkammer.
- Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung in der Firma einer Kapitalgesellschaft
- Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
- Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung in der Firma einer Kapitalgesellschaft
- Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen herunterladen.
Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen herunterladen.