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Architektenliste Eintragung deutsche Kapitalgesellschaft

Nordrhein-Westfalen 99140001060004, 99140001060004 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001060004, 99140001060004

Leistungsbezeichnung

Architektenliste Eintragung deutsche Kapitalgesellschaft

Leistungsbezeichnung II

Eintragung einer Kapitalgesellschaft wie zum Beispiel einer GmbH in das Gesellschaftsverzeichnis

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Architektenkammer (Synonym), Architektin, Architekt (Synonym), Innenarchitektin, Innenarchitekt (Synonym), Stadtplanerin, Stadtplaner (Synonym), Landschaftsarchitektin, Landschaftsarchitekt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

Kapitalgesellschaft

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen 2023-02-14

Handlungsgrundlage

  • Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen
  • Gebührenordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
  • Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen
  • Gebührenordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Volltext

Eine Kapitalgesellschaft darf gemäß § 30 Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen die geschützte Berufsbezeichnung „Architektin,“ „Architekt“, „Innenarchitektin „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplanerin“, „Stadtplaner“, eine Wortverbindung damit oder eine ähnliche Bezeichnung in ihrer Firma nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eingetragen ist.

Eine Kapitalgesellschaft darf gemäß § 30 Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen die geschützte Berufsbezeichnung „Architektin,“ „Architekt“, „Innenarchitektin „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplanerin“, „Stadtplaner“, eine Wortverbindung damit oder eine ähnliche Bezeichnung in ihrer Firma nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eingetragen ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Öffentlich beglaubigte Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages;
  • Anmeldung oder Eintragung zum Handelsregister;
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Tätigkeit der Gesellschaft ergebenden Haftpflichtgefahren gemäß § 30 Abs. 4 Baukammerngesetz NRW.
  • Öffentlich beglaubigte Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages;
  • Anmeldung oder Eintragung zum Handelsregister;
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Tätigkeit der Gesellschaft ergebenden Haftpflichtgefahren gemäß § 30 Abs. 4 Baukammerngesetz NRW.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen u.a. für eine Eintragung vorliegen:

  • Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen;
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung;
  • Der Gesellschaftsvertrag muss folgende Regelungen enthalten:
    • Gegenstand des Unternehmens darf nur die Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Baukammerngesetz NRW sein
    • Mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile muss (grundsätzlich) in den Händen von Mitgliedern der Architektenkammer sein.
    • Die zur Geschäftsführung befugten Personen müssen mindestens zur Hälfte Berufsangehörige nach § 17 Baukammergesetz ein
    • Die Übertragung von Kapital- und Geschäftsanteilen ist an die Zustimmung aller Gesellschafter gebunden
    • Die für die Berufsangehörigen geltenden Berufspflichten müssen von der Gesellschaft beachtet werden

Folgende Voraussetzungen müssen u.a. für eine Eintragung vorliegen:

  • Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen;
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung;
  • Der Gesellschaftsvertrag muss folgende Regelungen enthalten:
    • Gegenstand des Unternehmens darf nur die Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Baukammerngesetz NRW sein
    • Mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile muss (grundsätzlich) in den Händen von Mitgliedern der Architektenkammer sein.
    • Die zur Geschäftsführung befugten Personen müssen mindestens zur Hälfte Berufsangehörige nach § 17 Baukammergesetz ein
    • Die Übertragung von Kapital- und Geschäftsanteilen ist an die Zustimmung aller Gesellschafter gebunden
    • Die für die Berufsangehörigen geltenden Berufspflichten müssen von der Gesellschaft beachtet werden

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Es fällt eine Gebühr von EUR 500 an. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Es fällt eine Gebühr von EUR 500 an.

Verfahrensablauf

Über den Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Der Eintragungsausschuss ist ein unabhängiges und an Weisungen nicht gebundenes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag vorliegen.

Über den Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Der Eintragungsausschuss ist ein unabhängiges und an Weisungen nicht gebundenes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag vorliegen.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag ist innerhalb kürzester Frist, jedoch grundsätzlich spätestens binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Nachweise zu entscheiden. Über den Antrag ist innerhalb kürzester Frist, jedoch grundsätzlich spätestens binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Nachweise zu entscheiden.

Frist

keine keine

Weiterführende Informationen

Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen herunterladen. Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen herunterladen.

Hinweise

Mit der Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis wird eine Kapitalgesellschaft nicht Mitglied der Architektenkammer. 

Mit der Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis wird eine Kapitalgesellschaft nicht Mitglied der Architektenkammer. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung in der Firma einer Kapitalgesellschaft
  • Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
  • Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung in der Firma einer Kapitalgesellschaft
  • Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen herunterladen. 

Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen herunterladen.