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Architektenliste Eintragung Partnergesellschaft

Nordrhein-Westfalen 99140001060003, 99140001060003 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001060003, 99140001060003

Leistungsbezeichnung

Architektenliste Eintragung Partnergesellschaft

Leistungsbezeichnung II

Eintragung einer Partnerschaft in das Gesellschaftsverzeichnis

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Innenarchitektin, Innenarchitekt (Synonym), Stadtplanerin, Stadtplaner (Synonym), Stadtplanerliste (Synonym), Gesellschaftsverzeichnis (Synonym), Architektin, Architekt (Synonym), Berufsbezeichnung (Synonym), Architektenliste (Synonym), Landschaftsarchitektin, Landschaftsarchitekt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

Partnergesellschaft

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen 2023-02-14

Handlungsgrundlage

  • Baukammerngesetz NRW
  • Gebührenordnung der AKNW
  • Baukammerngesetz NRW
  • Gebührenordnung der AKNW

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer NRW. Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer NRW.

Volltext

Berufsangehörige dürfen ihre Berufsaufgaben in der Form Partnerschaft und Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung ausüben. Die geschützte Berufsbezeichnung „Architektin,“ „Architekt“, „Innenarchitektin „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplanerin“, „Stadtplaner“ darf im Namen der Partnerschaft nur geführt werden, wenn die Partnerschaft in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer NRW eingetragen ist.

Berufsangehörige dürfen ihre Berufsaufgaben in der Form Partnerschaft und Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung ausüben. Die geschützte Berufsbezeichnung „Architektin,“ „Architekt“, „Innenarchitektin „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplanerin“, „Stadtplaner“ darf im Namen der Partnerschaft nur geführt werden, wenn die Partnerschaft in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer NRW eingetragen ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung
  • Partnerschaftsvertrag
  • Nachweis über die Anmeldung zum Partnerschaftsregister
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Tätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren
  • Antrag auf Eintragung
  • Partnerschaftsvertrag
  • Nachweis über die Anmeldung zum Partnerschaftsregister
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Tätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren

Voraussetzungen

Eine Partnerschaft mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, an der mindestens eine Person beteiligt ist, die die geschützte Berufsbezeichnung „Architektin,“ „Architekt“, „Innenarchitektin „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplanerin“, „Stadtplaner“ führt, ist in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen einzutragen.

Im Partnerschaftsvertrag ist nach den Vorschriften des §§ 30, 31 Baukammerngesetz NRW zu regeln, dass die Berufspflichten von der Partnerschaft beachtet werden.

Die Partnerschaft ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Tätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für die Dauer der Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis abzuschließen; die Berufshaftpflichtversicherung muss eine fünfjährige Nachhaftung vorsehen. 

Die Mindestversicherungssumme beträgt für jeden Versicherungsfall EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und EUR 250.000 für Sach- und Vermögensschäden. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den dreifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. 

Für Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) beträgt die Mindestversicherungssumme gemäß § 31 Abs. 3 BauKaG NRW für jeden Versicherungsfall EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. 

Eine Partnerschaft mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, an der mindestens eine Person beteiligt ist, die die geschützte Berufsbezeichnung „Architektin,“ „Architekt“, „Innenarchitektin „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplanerin“, „Stadtplaner“ führt, ist in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen einzutragen.

Im Partnerschaftsvertrag ist nach den Vorschriften des §§ 30, 31 Baukammerngesetz NRW zu regeln, dass die Berufspflichten von der Partnerschaft beachtet werden.

Die Partnerschaft ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Tätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für die Dauer der Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis abzuschließen; die Berufshaftpflichtversicherung muss eine fünfjährige Nachhaftung vorsehen. 

Die Mindestversicherungssumme beträgt für jeden Versicherungsfall EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und EUR 250.000 für Sach- und Vermögensschäden. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den dreifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. 

Für Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) beträgt die Mindestversicherungssumme gemäß § 31 Abs. 3 BauKaG NRW für jeden Versicherungsfall EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. 

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 400,-Euro an. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 400,-Euro an.

Verfahrensablauf

Der Antrag wird dem Eintragungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zur Entscheidung vorgelegt. Der Eintragungsausschuss ist ein unabhängiges und nicht an Weisungen gebundenes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Eintragung vorliegen.

Der Antrag wird dem Eintragungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zur Entscheidung vorgelegt. Der Eintragungsausschuss ist ein unabhängiges und nicht an Weisungen gebundenes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Eintragung vorliegen.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag ist innerhalb kürzester Frist, jedoch grundsätzlich spätestens binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Nachweise zu entscheiden. Über den Antrag ist innerhalb kürzester Frist, jedoch grundsätzlich spätestens binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Nachweise zu entscheiden.

Frist

Grundsätzlich keine, der Eintragungsausschuss tagt grundsätzlich einmal pro Monat. Grundsätzlich keine, der Eintragungsausschuss tagt grundsätzlich einmal pro Monat.

Weiterführende Informationen

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen stellt einen Praxishinweis zur Gründung einer Partnerschaft zur Verfügung Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen stellt einen Praxishinweis zur Gründung einer Partnerschaft zur Verfügung

Hinweise

Mit der Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis wird eine Partnerschaftsgesellschaft nicht Mitglied der Architektenkammer. 

Mit der Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis wird eine Partnerschaftsgesellschaft nicht Mitglied der Architektenkammer. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Führung der geschützten Berufsbezeichnung im Namen der Partnerschaft

Berechtigung mit Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Führung der geschützten Berufsbezeichnung im Namen der Partnerschaft

Berechtigung mit Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen herunterladen.

Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen herunterladen.