Architektenliste Eintragung deutscher Antragsteller
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 20 Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW)
§§ 4-11 Baukammerndurchführungsverordnung (BauKaG NRW
§ 20 Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW)
§§ 4-11 Baukammerndurchführungsverordnung (BauKaG NRW
Antragsteller werden in die Listen der Architekten und Architektinnen, Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen sowie Innenarchitekten und Innenarchitektinnen eingetragen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden.
Nur in diese Listen eingetragene Personen dürfen die entsprechenden Berufsbezeichnungen führen.
Antragsteller werden in die Listen der Architekten und Architektinnen, Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen sowie Innenarchitekten und Innenarchitektinnen eingetragen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden.
Nur in diese Listen eingetragene Personen dürfen die entsprechenden Berufsbezeichnungen führen.
- Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom).
- Detaillierter Nachweis über die mindestens 2-jährige, vollzeitliche praktische Tätigkeit
- Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen
- Nachweis über eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder den Beschäftigungsort
- Vorlage fachlich geeigneter eigener Arbeiten aus mindestens zwei Projekten, z.B. ein verkleinerter Ausführungs- und ein verkleinerter Entwurfsplan
- Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom).
- Detaillierter Nachweis über die mindestens 2-jährige, vollzeitliche praktische Tätigkeit
- Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen
- Nachweis über eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder den Beschäftigungsort
- Vorlage fachlich geeigneter eigener Arbeiten aus mindestens zwei Projekten, z.B. ein verkleinerter Ausführungs- und ein verkleinerter Entwurfsplan
- eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder einen Beschäftigungsort in NRW,
- erfolgreicher Abschluss eines der betreffenden Fachrichtungen entsprechenden Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren,
- eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
- Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsseminaren (insgesamt 112 Stunden)
- eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder einen Beschäftigungsort in NRW,
- erfolgreicher Abschluss eines der betreffenden Fachrichtungen entsprechenden Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren,
- eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
- Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsseminaren (insgesamt 112 Stunden)
Anträge werden in der Geschäftsstelle vorgeprüft, ggf. Unterlagen nachgefordert, dem Eintragungsausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über den Eintragungsantrag.
Anträge werden in der Geschäftsstelle vorgeprüft, ggf. Unterlagen nachgefordert, dem Eintragungsausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über den Eintragungsantrag.
Ausländische Abschlusszeugnisse müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bewertet werden.
Ausländische Abschlusszeugnisse müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bewertet werden.
Eintragung in die Architektenlisten bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Eintragung in die Architektenlisten bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Abrufbar unter https://www.aknw.de/
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