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Architektenliste Eintragung deutscher Antragsteller

Nordrhein-Westfalen 99140001060001, 99140001060001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001060001, 99140001060001

Leistungsbezeichnung

Architektenliste Eintragung deutscher Antragsteller

Leistungsbezeichnung II

Mitglied bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Innenarchitekt (Synonym), Architekt (Synonym), Landschaftsarchitekt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

Antragsteller

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen 2023-02-14

Handlungsgrundlage

§ 20 Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW) 

§§ 4-11 Baukammerndurchführungsverordnung (BauKaG NRW

§ 20 Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW) 

§§ 4-11 Baukammerndurchführungsverordnung (BauKaG NRW

Teaser

Nach Eintragung in die Listen der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind Sie berechtigt, die vom Baukammergesetz NRW jeweils geschützte Berufsbezeichnung zu führen. Nach Eintragung in die Listen der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind Sie berechtigt, die vom Baukammergesetz NRW jeweils geschützte Berufsbezeichnung zu führen.

Volltext

Antragsteller werden in die Listen der Architekten und Architektinnen, Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen sowie Innenarchitekten und Innenarchitektinnen eingetragen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden.

Nur in diese Listen eingetragene Personen dürfen die entsprechenden Berufsbezeichnungen führen.

Antragsteller werden in die Listen der Architekten und Architektinnen, Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen sowie Innenarchitekten und Innenarchitektinnen eingetragen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden.

Nur in diese Listen eingetragene Personen dürfen die entsprechenden Berufsbezeichnungen führen.

Erforderliche Unterlagen

  • Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom).
  • Detaillierter Nachweis über die mindestens 2-jährige, vollzeitliche praktische Tätigkeit
  • Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen
  • Nachweis über eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder den Beschäftigungsort
  • Vorlage fachlich geeigneter eigener Arbeiten aus mindestens zwei Projekten, z.B. ein verkleinerter Ausführungs- und ein verkleinerter Entwurfsplan
  • Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom).
  • Detaillierter Nachweis über die mindestens 2-jährige, vollzeitliche praktische Tätigkeit
  • Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen
  • Nachweis über eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder den Beschäftigungsort
  • Vorlage fachlich geeigneter eigener Arbeiten aus mindestens zwei Projekten, z.B. ein verkleinerter Ausführungs- und ein verkleinerter Entwurfsplan

Voraussetzungen

  • eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder einen Beschäftigungsort in NRW,
  • erfolgreicher Abschluss eines der betreffenden Fachrichtungen entsprechenden Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren,
  • eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
  • Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsseminaren (insgesamt 112 Stunden)
  • eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder einen Beschäftigungsort in NRW,
  • erfolgreicher Abschluss eines der betreffenden Fachrichtungen entsprechenden Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren,
  • eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
  • Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsseminaren (insgesamt 112 Stunden)

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Architektenkammer NRW, https://www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Satzungen_Ordnungen/aknw-gebuehrenordnung_19-01-01.pdf Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Architektenkammer NRW, https://www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Satzungen_Ordnungen/aknw-gebuehrenordnung_19-01-01.pdf

Verfahrensablauf

Anträge werden in der Geschäftsstelle vorgeprüft, ggf. Unterlagen nachgefordert, dem Eintragungsausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über den Eintragungsantrag.

Anträge werden in der Geschäftsstelle vorgeprüft, ggf. Unterlagen nachgefordert, dem Eintragungsausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über den Eintragungsantrag.

Bearbeitungsdauer

Nach Vollständigkeit der Unterlagen: 1 Monat Nach Vollständigkeit der Unterlagen: 1 Monat

Frist

Bei Nachforderung von Unterlagen: 1 Monat Bei Nachforderung von Unterlagen: 1 Monat

Weiterführende Informationen

https://www.aknw.de/ https://www.aknw.de/

Hinweise

Ausländische Abschlusszeugnisse müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bewertet werden.

Ausländische Abschlusszeugnisse müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bewertet werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Eintragung in die Architektenlisten bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Eintragung in die Architektenlisten bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Abrufbar unter   https://www.aknw.de/

Abrufbar unter   https://www.aknw.de/