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Einrichten von Notunterkünften in Krisenfällen

Nordrhein-Westfalen 99137003102000, 99137003102000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99137003102000, 99137003102000

Leistungsbezeichnung

Einrichten von Notunterkünften in Krisenfällen

Leistungsbezeichnung II

Einrichten von Notunterkünften in Krisenfällen

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

THW (Synonym), Evakuierung (Synonym), THW-Fachgruppe (Synonym), Evakuierungen (Synonym), Flüchtlinge (Synonym), Notunterbringung (Synonym), Trinkwasser (Synonym), Notunterkünfte (Synonym), Infrastruktur (Synonym), Krisen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Katastrophenschutz (137)

Verrichtungskennung

Errichtung (102)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.06.2017

Fachlich freigegeben durch

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ob das Flüchtlingsaufkommen im Sommer 2015 oder eine großflächige Evakuierung nach einem Bombenfund – die Ereignisse, die den Aufbau von Notunterkünften erfordern, sind vielfältig. Das THW kann diese Unterkünfte in Krisenfällen einrichten und instand setzen. Dazu stellt die Fachgruppe Infrastruktur die notwendige Ausstattung bereit. Zusätzlich können die Fachgruppe Elektroversorgung und die Fachgruppe Trinkwasserversorgung die Notunterkünfte mit Strom und fließendem Wasser ausstatten. Für den Transport des dazu erforderlichen Materials kommt die Fachgruppe Logistik zum Einsatz. Der Betrieb der Notunterkünfte liegt jedoch bei den anfordernden Stellen selbst – meist sind das Städte und Kommunen – oder wird von diesen an Dienstleister übertragen. Ansprechpartner sind die zuständigen THW-Einrichtungen vor Ort. Sie können über www.thw.de gefunden werden. Im Auftrag der Bundesregierung kann das THW auch im Ausland Notunterkünfte, wie z. B. für Binnenvertriebene, errichten.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Das THW kann in Krisenfällen Notunterkünfte einrichten und instand setzen. Dazu stellt die Fachgruppe Infrastruktur die notwendige Ausstattung bereit. Zusätzlich können die Fachgruppe Elektroversorgung und die Fachgruppe Trinkwasserversorgung die Notunterkünfte mit Strom und fließendem Wasser ausstatten. Für den Transport des dazu erforderlichen Materials kommt die Fachgruppe Logistik zum Einsatz. Im Auftrag der Bundesregierung kann das THW auch im Ausland Notunterkünfte errichten. Ansprechpartner sind die zuständigen THW-Einrichtungen vor Ort.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden