Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Betriebliche Gesundheitsförderung für Krankenversicherte

Nordrhein-Westfalen 99134018080000, 99134018080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134018080000, 99134018080000

Leistungsbezeichnung

Betriebliche Gesundheitsförderung für Krankenversicherte

Leistungsbezeichnung II

Betriebliche Gesundheitsförderung für Krankenversicherte

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gesundheit (Synonym), Förderung (Synonym), Krankenversicherung (Synonym), Betriebliche Gesundheitsförderung (Synonym), Prävention (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Krankenversicherung (134)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.07.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Krankenkassen bieten Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsführsorge an.

Volltext

Betriebe mit Interesse an betrieblicher Gesundheitsförderung können sich an eine Krankenkasse wenden und aus einem Leistungsportfolio zur Unterstützung und Einführung betrieblicher Gesundheitsvorsorge wählen. Zu den Themen zählen:

  • Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung
  • Gesundheitsförderlicher Arbeits und Lebensstil
  • Überbetriebliche Vernetzung und Beratung

Krankenkassen unterstützen Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung durch

  • eigene Fachkräfte
  • sowie finanzielle Förderung.

Eine finanzielle Förderung bedarf der Beauftragung durch die Krankenkasse und setzt immer eine vorherige Prüfung durch die Krankenkasse voraus. Die Krankenkasse gewährleistet die Einhaltung der Qualitätskriterien gemäß dem Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung stehen allen Beschäftigten des jeweiligen Betriebes zur Verfügung.

Empfehlenswert ist die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, bei der ein Teil der Mitarbeiter versichert ist.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Nach der Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse und der Beantragung von Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung erfolgt die Umsetzung im Betrieb.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Förderung von Gesundheitsvorsorge im Betrieb über Krankenkassen:

  • Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung
  • Gesundheitsförderlicher Arbeits und Lebensstil
  • Überbetriebliche Vernetzung und Beratung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

Formulare

nicht vorhanden