Gründungsstipendium NRW Mitteilung des Schlussverwendungsnachweises vorlegen
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Sie wollen Ihren Verwendungsnachweis des Gründungsstipendiums NRW einreichen? Näheres finden Sie hier.
Am Ende des Gründungsstipendiums müssen Sie den Schlussverwendungsnachweis einreichen. Hierin enthalten ist der Sachbericht und die Verwendungsnachweise.
Damit bestätigen Sie, dass sie die erhaltenen Gelder ordnungsgemäß verwendet haben, sich mindestens dreimal mit ihrem Coach ausgetauscht haben und berichten, wie sich das Start-up während des Stipendiums entwickelt hat.
Für Stipendiaten, deren Zuwendungsbescheid ab dem 01.12.2023 ausgestellt wurde, erfolgt dies über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW. In diesem Fall wird ein vom Coach unterzeichnetes Bestätigungsschreiben über das ordnungsgemäß durchgeführte Coaching benötigt. Für Stipendiaten, deren Zuwendungsbescheid vor dem 01.10.2023 ausgestellt wurden, erfolgt dies mit dem Formular Verwendungsnachweis und Sachbericht, das unterschrieben eingereicht wird – am besten als Scan oder Foto per Mail, alternativ im Original per Post oder auch per Fax. Der Coach des Teams bestätigt die Angaben im Sachbericht mit seiner Unterschrift.
- Bestätigungsschreiben des Coaches über das ordnungsgemäß durchgeführte Coaching
- Erst nachdem Sie einen Zuwendungsbescheid für das Gründungsstipendium.NRW vom Projektträger Jülich erhalten haben und Ihre Projektlaufzeit geendet hat, können Sie Ihren Schlussverwendungsnachweis einreichen.
- Die Abwicklung über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW ist nur für Stipendiaten möglich, deren Zuwendungsbescheid ab dem 01.10.2023 erlassen wurde.
- Spätestens drei Monate nach dem Ende des Durchführungszeitraums ist der Verwendungsnachweis einzureichen. Sollten Sie Ihr Stipendium vorzeitig beendet haben, kann der Schlussverwendungsnachweis auch bereits vor dem im Zuwendungsbescheid aufgeführten Ende des Durchführungszeitraums eingereicht werden.
- Nach dem Ihre Projektlaufzeit geendet hat, reichen Sie Ihre Verwendungsnachweise und Ihren Sachbericht ein.
- Wenn die Nachweise und der Sachbericht als ausreichend erachtet werden, ist der Prozess des Gründungsstipendiums NRW beendet.
Spätestens drei Monate nach dem Ende des Durchführungszeitraums muss der Verwendungsnachweis und der Sachbericht eingereicht werden.
- Gründungsstipendium Mitteilung Vorlage des Schlussverwendungsnachweises
- Der Verwendungsnachweis beinhaltet einen Sachbericht, der eine Beschreibung zur Entwicklung der Gründungsidee und im Falle der Förderung nach der Gründung eine Beschreibung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens und seiner Perspektive enthält, sowie ein Bestätigungsschreiben des Coaches über das ordnungsgemäß durchgeführte Coaching.
- Zusätzlich beinhaltet der Verwendungsnachweis eine Bestätigung des Stipendiaten, dass die gewährten Mittel für die Umsetzung des Gründungsvorhabens oder ihren Lebensunterhalt verwendet wurden.
- Bei Teamvorhaben muss jeder Stipendiat einen Verwendungsnachweis einreichen
- Sachbericht kann gemeinsam eingereicht werden
- Zuständig: Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Technische und regionale Innovationen, im Auftrag des MWIDE