Den Mittelabruf eines Gründungsstipendiums NRW beantragen
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Sie wollen einen Mittelabruf Ihres bewiligten Gründungsstipendiums NRW anfordern? Näheres finden Sie hier.
Sobald der Zuwendungsbescheid bewilligt worden ist, müssen Gründer die Mittel abrufen. Für Stipendiaten, deren Zuwendungsbescheid ab dem 01.12.2023 ausgestellt wurde, erfolgt dies über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Für Stipendiaten, deren Zuwendungsbescheid vor dem 01.10.2023 ausgestellt wurde, erfolgt dies mit dem Formular Mittelanforderung, das unterschrieben eingereicht wird – am besten als Scan oder Foto per Mail, alternativ im Original per Post oder auch per Fax.
Dieser Prozess muss alle zwei Monate wiederholt werden. Gründer stellen also für jeweils zwei Monate im Voraus eine Mittelanforderung.
Die erste Mittelanforderung kann frühestens an dem Tag eingereicht werden, an dem das Stipendium offiziell beginnt, also dem ersten Tag des sogenannten Durchführungszeitraums. Der Durchführungszeitraum ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid.
Alle weiteren Mittelanforderungen sollten idealerweise jeweils zwei bis drei Wochen vor dem Anforderungszeitraum eingehen.
- Nach sechs Monaten der Förderung: Falls noch nicht geschehen, muss zur Auszahlung von Mitteln ab dem 7. Monat der Förderung ein Gründungsnachweis eingereicht werden:
- bei Kapitalgesellschaften: Handelsregisterauszug sowie der zugehörige Gesellschaftervertrag, ggf. weitere Handelsregisterauszüge in chronologischer Reihenfolge sowie Gesellschafterverträge
- bei Einzelunternehmen/GbR: Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO (Gewerbeordnung)
- Nach sieben oder acht Monaten der Förderung: Gegebenenfalls Empfehlung der Jury über die weitere Fortführung des Gründungsstipendiums NRW nach erneuter Vorstellung vor der Jury, wenn dies als Auflage im Zuwendungsbescheid aufgenommen wurde.
Erst nachdem Sie einen Zuwendungsbescheid für das Gründungsstipendium.NRW erhalten haben, können Sie einen Mittelabruf stellen. Die Abwicklung über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW ist nur für Stipendiaten möglich, deren Zuwendungsbescheid ab dem 01.10.2023 erlassen wurde.
Der Durchführungszeitraum muss begonnen haben (Start des Stipendiums), damit Mittel abgerufen werden können. Außerdem müssen Sie vom betreuenden Netzwerk einen Coach zugewiesen bekommen haben.
- Um einen Mittelabruf anfordern zu können, müssen Sie bereits Ihren Zuwendungsbescheid erhalten haben und alle nötigen Unterlagen eingereicht haben.
- Der Projektträger prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, ob Sie alle Voraussetzungen für einen Mittelabruf erfüllen.
- Wenn Ihrem Antrag auf Mittelabruf zugestimmt wird, erhalten Sie Ihren bewilligten Mittelabruf und müssen in Zukunft alle zwei Monate einen neuen Prozess anstoßen.
Mit dem Beginn des Stipendiums können Sie immer zwei Monate im Voraus Fördermittel (Fördergelder) anfordern.
Den genauen Prozessablauf und die Voraussetzungen finden Sie unter: https://www.xn--grndungsstipendium-n6b.nrw/fortgeschrittene
Sollten Sie es einmal versäumen, die Mittel abzurufen, verfallen die Mittel grundsätzlich nicht sofort und können auch im Nachhinein abgerufen werden.
- Gründerstipendium Bewilligung Mittelabruf
- Nachdem das Gründungstipendium NRW genehmigt worden ist, müssen die Gründenden den Mittelabruf anfordern
- Gründer stellen für jeweils zwei Monate im Voraus eine Mittelanforderung
- Zuständig: Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Technische und regionale Innovationen, im Auftrag des MWIKE