Die Bewilligung eines Gründungsstipendiums NRW beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 23 Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen (LHO)
- § 44 Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen (LHO)
- Richtlinie über die Gewährung von Stipendien zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen in Nordrhein-Westfalen (Gründerstipendium.NRW)
- Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe c) der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014
Als Bewerber für das Gründerstipendium NRW können Sie Ihren Antrag auf Erteilung einer Bewilligung für das Gründerstipendium NRW einreichen. Über die Bewilligung entscheidet der Projektträger Jülich.
Das Gründerstipendium NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen.
Die Initiative richtet sich an Gründer, die ihre Geschäftsidee im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle in NRW realisieren wollen. Ziel soll es hierbei sein, Gründer vor und zu Beginn ihrer Existenzgründung zu unterstützen, so dass sie in dieser anspruchsvollen Phase den Freiraum haben, sich vollkommen auf die Vorbereitung und Umsetzung ihrer Geschäftsidee zu konzentrieren.
Damit Sie sich für ein Gründerstipendium bewerben können, müssen Sie zunächst Kontakt zu einem der akkreditierten Gründungsnetzwerke aufnehmen. Sie sind als Gründer frei in der Wahl des Netzwerks. Empfohlen wird, sich ein Gründungsnetzwerk in der Nähe des geplanten Unternehmensstandortes zu suchen, um eine enge Abstimmung zu gewährleisten und den Austausch zu erleichtern. Das Gründungsnetzwerk berät und führt Sie durch den weiteren Bewerbungsprozess.
Im Laufe des Bewerbungsprozesses müssen Sie Ihr Ideenpapier und Ihre Geschäftsidee einer Jury persönlich vorstellen. Erst nachdem Sie eine Förderempfehlung durch die Jury erhalten haben, können Sie den Antrag auf Bewilligung stellen.
- Kopie des Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als ein Jahr ist)
- Ggf. Aufenthaltserlaubnis
- Aussagekräftiges Ideenpapier
- Verpflichtungserklärung des Antragstellers
- Erklärung und Empfehlung des Netzwerks (Der Antrag setzt ein positives Votum durch eines der rund 40 zum Gründerstipendium akkreditierten Netzwerke voraus.)
- Falls Unternehmen bereits gegründet: Gesellschaftervertrag aus dem 1. Handelsregisterauszug; bei Kapitalgesellschaften: 1. Handelsregisterauszug, ggf. weitere Handelsregisterauszüge in chronologischer Reihenfolge; Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO
- bei Einzelunternehmen/GbR: Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO
Damit Sie als Gründer vom Gründerstipendium NRW gefördert werden, müssen Sie
- entweder Einzelgründer sein oder einem Team von bis zu drei Personen angehörig sein (Gründer müssen jeweils das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben)
- sich entweder mit einem Unternehmen in NRW innerhalb der kommenden zwölf Monate selbständig machen wollen oder diese Existenzgründung ist bereits innerhalb der vergangenen zwölf Monate erfolgt. Der Zeitrahmen für die Existenzgründung umfasst demnach bis zu einem Jahr vor und einem Jahr nach der Antragstellung für ein Stipendium.
- Zunächst müssen Sie als Gründer Kontakt mit einem akkreditierten Gründungsnetzwerk aufnehmen. Anschließend müssen Sie ein aussagekräftiges Ideenpapier zu Ihrer Geschäftsidee erstellen, welches Sie in einer persönlichen Präsentation vor der Jury vorstellen müssen.
- Bei Förderempfehlung durch die Jury können Sie als Gründer einen Antrag auf Bewilligung stellen. Dem Antrag sind die oben genannten Unterlagen beizufügen.
- Über den Antrag wird grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten entschieden.
- Wenn Ihr Antrag auf Erteilung einer Förderung bewilligt wird, beginnt der 12-monatige Förderzeitraum.
- Im Förderzeitraum können bei Bedarf Änderungsanträge gestellt werden.
- Nach dem Förderzeitraum muss der Schlussverwendungsnachweis vorgelegt werden.
Wurde ein Kleinstunternehmen bereits vor der Antragstellung gegründet, darf die Eintragung ins Gewerbe- oder Handelsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung bei dem Projektträger Jülich nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Es muss sich um ein neu gegründetes Unternehmen handeln. Eine Gewerbeummeldung oder Unternehmensumwandlung fallen nicht hierunter. Das Datum der Antragstellung ist der Tag der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen bei dem Projektträger Jülich.
Es wird empfohlen, den Antrag möglichst innerhalb von vier Wochen nach der Jurysitzung zu stellen.
Das gegründete Unternehmen muss ein Kleinstunternehmen sein.
Kleinstunternehmen ist laut KMU-Definition der Europäischen Kommission ein Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 2 Mio..
Börsennotierte Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Gründerstipendium Bewilligung
- Das Gründerstipendium richtet sich an Gründer, die ihre Geschäftsidee im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle in NRW realisieren wollen
- Gefördert werden Einzelgründende oder Teams von bis zu drei Personen
- Kontaktaufnahme mit einem akkreditierten Gründungsnetzwerk
- Erstellung eines aussagekräftigen Ideenpapiers
- Persönliche Präsentation der Geschäftsidee und des Ideenpapiers vor der Jury
- Bei Förderempfehlung durch die Jury: Beantragung der Bewilligung
- Zuständig: Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Technische und regionale Innovationen, im Auftrag des MWIDE