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Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme

Nordrhein-Westfalen 99129052261000, 99129052261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129052261000, 99129052261000

Leistungsbezeichnung

Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Altbergbauerkundung (Synonym), Grundwassermessstelle (Synonym), Pfahlgründung (Synonym), Ingenieurgeologische Untersuchung (Synonym), Altlastenerkundung (Synonym), Brunnen (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Grundwasser (Synonym), Bodeneingriff (Synonym), Geophysikalische Untersuchung (Synonym), Baugrunduntersuchung (Synonym), Kartierung (Synonym), Erdarbeiten (Synonym), Kellerbau (Synonym), Erdaufschluss (Synonym), Bohranzeige (Synonym), Baugrundsondierung (Synonym), Rohstoffe (Synonym), Bohrung (Synonym), Hohlraumerkundung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.

Volltext

Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme
  • Bohrungen oder Erarbeiten müssen vor Beginn der Arbeiten gemeldet werden
  • zuständig: zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden