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Hauptwohnsitz ummelden

Nordrhein-Westfalen 99115005011003, 99115005011003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005011003, 99115005011003

Leistungsbezeichnung

Hauptwohnsitz ummelden

Leistungsbezeichnung II

Hauptwohnsitz ummelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ummeldung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

des Hauptwohnsitzes

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Jeden Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie der zuständigen Meldebehörde anzeigen.

Wenn Sie in Deutschland zwei oder mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist. Die anderen sind dann automatisch Ihre Nebenwohnungen. Eine Person kann immer nur eine Hauptwohnung haben.

Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, das heißt die, wo Sie sich am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd getrennt von Ihrer Familie leben, ist dies die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend benutzten Wohnung der sorgeberechtigten Person. Leben die sorgeberechtigten Personen getrennt, ist die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzte Wohnung eines der Sorgeberechtigten seine Hauptwohnung.

Die Festlegung der Hauptwohnung hat wichtige Auswirkungen, zum Beispiel richtet sich die Zuständigkeit vieler Behörden nach dieser und Sie üben dort Ihr Wahlrecht aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: Vollmacht

Voraussetzungen

Sie beziehen eine Wohnung und machen diese zu Ihrer Hauptwohnung.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Den Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie persönlich gegenüber der zuständigen Stelle bekanntgeben.

Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann vom Ausfüllen eines Formulars abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden. Sie bestätigen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift.

Die Adresse Ihrer neuen Hauptwohnung wird auf dem Personalausweis vermerkt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise den Wohnort in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Jeden Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie der zuständigen Meldebehörde anzeigen.

Wenn Sie in Deutschland zwei oder mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist. Die anderen sind dann automatisch Ihre Nebenwohnungen. Eine Person kann immer nur eine Hauptwohnung haben.

Ansprechpunkt

Die Meldebehörde des Ortes, in dem sich Ihre neue Hauptwohnung befindet.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde des Ortes, in dem sich Ihre neue Hauptwohnung befindet.

Formulare

nicht vorhanden

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