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Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Wohnsitzes innerhalb der selben Stadt oder Gemeinde

Nordrhein-Westfalen 99115005011001, 99115005011001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005011001, 99115005011001

Leistungsbezeichnung

Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Wohnsitzes innerhalb der selben Stadt oder Gemeinde

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ummeldung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

des Wohnsitzes innerhalb der selben Stadt oder Gemeinde

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen (Ummeldung).

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
    • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
 

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Keine

Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Verfahrensablauf

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Sie müssen diesen persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person damit beauftragen.

Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck der Meldebehörde die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Im Anschluss an die erfolgte Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Wenn Ihre Gemeinde für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie sich auch über diesen Zugang anmelden. Sie benötigen dazu eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur nach dem Siganturgesetz (SigG). Sollten Sie anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden, können Sie diese Möglichkeit jedoch nicht nutzen und müssen wie oben beschrieben vorgehen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen (Ummeldung).

Ansprechpunkt

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des Wohnortes

Formulare

nicht vorhanden