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Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

Nordrhein-Westfalen 99115004001006, 99115004001006 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115004001006, 99115004001006

Leistungsbezeichnung

Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

Leistungsbezeichnung II

Gruppenauskunft erteilen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Meldedaten Auskunft (Synonym), Gruppenauskunft (Synonym), Anschrift (Synonym), Meldedaten (Synonym), Datenabruf (Synonym), EMA (Synonym), Meldedatenauskunft (Synonym), Auskunft (Synonym), Melderegisterauskunft (Synonym), Anschrift ermitteln (Synonym), Gruppen (Synonym), Melderegister (Synonym), Gruppe (Synonym), Meldeauskunft (Synonym), Meldeadresse (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

Gruppenauskunft

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sie möchten Meldedaten zu einer bestimmten Personengruppe erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

Volltext

Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt. Unter öffentlichem Interesse ist das Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit zu verstehen. Davon abzugrenzen ist das Interesse einzelner Personen oder Gruppen .

Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten als Zuordnungsmerkmale vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeit,
  • derzeitige Anschriften,
  • Ein- und Auszugsdatum sowie
  • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin verstorben.

Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen folgende Meldedaten zu der Personengruppe mitgeteilt werden:

  • Vorname(n) und Familienname,
  • Doktorgrad,
  • Alter,
  • Geschlecht,
  • Staatsangehörigkeiten,
  • derzeitige Anschriften und
  • gesetzliche Vertreter beziehungsweise Vertreterinnen mit Vorname(n) und Familienname sowie Anschrift.

Erforderliche Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:

  • Ausweisdokumente und
  • der Nachweis über das öffentliche Interesse der Auskunftserteilung.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Auskunftswunsch muss im öffentlichen Interesse und somit im Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit liegen.
  • Sie müssen eine zulässige Angabe als Zuordnungsmerkmal der Personengruppe verwenden.

Kosten

Verwaltungsgebühr bei manueller Auskunftserteilung: EUR 10 je ausgewähltem Einwohner oder Einwohnerin Verwaltungsgebühr bei automatisierter Auskunftserteilung: zwischen EUR 200 - 3.000

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie wenden sich an die zuständige(n) Meldebehörde(n).
  • Sie weisen das öffentliche Interesse an Ihrem Auskunftswunsch nach.
  • Sie teilen das gewünschte Zusammensetzungsmerkmal oder die gewünschten Zusammensetzungsmerkmale der Personengruppe mit.
  • Sie erhalten die zulässigen Daten zu der Personengruppe.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
  • bei öffentlichem Interesse kann eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen erteilt werden
  • öffentliches Interesse: Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit, nicht einzelner Personen oder Gruppen
  • als Zuordnungsmerkmal einer Personengruppe können folgende Daten verwendet werden:
    - Geburtsdatum,
    - Geschlecht,
    - derzeitige Staatsangehörigkeit,
    - derzeitige Anschriften,
    - Ein- und Auszugsdatum sowie
    - Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin verstorben
  • aus dem Melderegister können folgende Daten zu der Personengruppe mitgeteilt werden:
    - Zugehörigkeit zu der Gruppe,
    - Familienname,
    - Vorname(n),
    - Doktorgrad,
    - Alter,
    - Geschlecht,
    - Staatsangehörigkeiten,
    - derzeitige Anschriften und
    - gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen mit Vorname(n), Familienname sowie Anschrift
  • Kosten: bei manueller Auskunftserteilung EUR 10 je ausgewählter Person, bei automatisierter Auskunftserteilung EUR 200 - 3.000
  • zuständig: Meldebehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden