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Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

Nordrhein-Westfalen 99115004001005, 99115004001005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115004001005, 99115004001005

Leistungsbezeichnung

Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

Leistungsbezeichnung II

Selbstauskunft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Datenabruf (Synonym), Meldedaten Auskunft (Synonym), Meldedaten (Synonym), Auskunft (Synonym), Melderegister Selbstauskunft (Synonym), Melderegisterauskunft Selbstauskunft (Synonym), Selbstauskunft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

Selbstauskunft

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.03.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen.

Volltext

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger und Empfängerinnen von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger und Empfängerinnen erhalten.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen sich ausweisen.

Sie können sich ausweisen mit:

  • Ihrem Personalausweis oder
  • Ihrem Pass.

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Beantragung per Post

Reichen Sie einen unterschriebenen formlosen Antrag ein.

Online-Beantragung

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister online beantragen:

  • Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

Weiterführende Informationen

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

Hinweise

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden, siehe hierzu insbesondere § 11 Bundesmeldegesetz.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
  • auf Antrag erhält man Auskunft über die im Melderegister zur eigenen Person gespeicherten Daten
  • außerdem erhält man die Information, wer diese Daten abgerufen hat und zu welchem Zweck
  • beinhaltet auch automatisierte Datenabrufe

Ansprechpunkt

Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

Meldebehörde Ihres Wohnortes

Formulare

nicht vorhanden