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Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

Nordrhein-Westfalen 99115004001004, 99115004001004 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115004001004, 99115004001004

Leistungsbezeichnung

Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

Leistungsbezeichnung II

Wohnungsgebern Meldeauskunft erteilen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Meldeadresse (Synonym), Meldedaten (Synonym), Anschrift ermitteln (Synonym), Wohnungsgeberin (Synonym), Anschrift (Synonym), Meldepflicht (Synonym), Personensuche (Synonym), Melderegisterauskunft (Synonym), Datenabruf (Synonym), Eigentümer (Synonym), Eigentümerin (Synonym), Wohnungseigentümerin (Synonym), Wohnungseigentümer (Synonym), Gesuchte Person (Synonym), Melderegister (Synonym), EMA (Synonym), Wohnungsgeber (Synonym), Meldeauskunft (Synonym), Meldedaten Auskunft (Synonym), Auskunft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

gegenüber Wohnungsgebern

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sie möchten als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin eine Melderegisterauskunft zu einer in Ihrer Wohnung gemeldeten Person erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

Volltext

Als Eigentümer oder Eigentümerin einer Wohnung sowie als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung lebenden Person(en), wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Nachweis über Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin (zum Beispiel ein Mietvertrag)

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin der jeweiligen Wohnung.
  • Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie wenden sich an die zuständige Meldebehörde.
  • Sie weisen Ihre Antragsberechtigung als Wohnungseigentümer beziehungsweise -eigentümerin oder als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin nach.
  • Sie machen Ihr rechtliches Interesse glaubhaft.
  • Sie erhalten daraufhin die Auskunft.
  • Die Auskunft kann auch im elektronischen Verfahren erteilt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
  • der Eigentümer oder die Eigentümerin einer Wohnung sowie der Wohnungsgeber oder die Wohnungsgeberin erhalten eine Melderegisterauskunft der in seiner oder ihrer Wohnung gemeldeten Personen, wenn er oder sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann
  • folgende Daten werden mitgeteilt:
    - Familienname,
    - Vorname(n),
    - gegebenenfalls Doktorgrad
  • Auskunft auch elektronisch möglich
  • Kosten: keine
  • zuständig: Meldebehörde

Ansprechpunkt

Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

Formulare

nicht vorhanden