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Melderegisterauskunft Erteilung einfach

Nordrhein-Westfalen 99115004001001, 99115004001001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115004001001, 99115004001001

Leistungsbezeichnung

Melderegisterauskunft Erteilung einfach

Leistungsbezeichnung II

einfache Melderegisterauskunft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Auskunft (Synonym), Einfache Melderegisterauskunft (Synonym), Personensuche (Synonym), Gesuchte Person (Synonym), Meldeadresse (Synonym), Melderegisterauskunft einfach (Synonym), Melderegister (Synonym), Anschrift ermitteln (Synonym), EMA (Synonym), Melderegisterauskunft (Synonym), Anschrift (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

einfach

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.03.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sie suchen eine bestimmte Person? Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.

Volltext

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.

Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte. Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden konnte, wird ebenfalls keine Auskunft erteilt.

Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Die erforderlichen Angaben sind

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht oder
  • eine Anschrift.

Kann die Person nicht eindeutig identifiziert werden, wird eine neutrale Auskunft erteilt.

Die Auskunft kann auch automatisiert erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen sich ausweisen.

Sie können sich ausweisen mit:

  • Ihrem Personalausweis oder
  • Ihrem Pass.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen; dies sind in der Regel
    • der Vor- und Familienname,
    • das Geburtsdatum
    • das Geschlecht oder
    • die zuletzt bekannte Anschrift.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären

Kosten

Verwaltungsgebühr für eine schriftliche/elektronische Auskunft: EUR 11 Verwaltungsgebühr für einen automatisierten Abruf: EUR 6

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

  • Es kann ein Termin erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

Schriftliche Beantragung

Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

  • Bitte überweisen Sie zuerst die Gebühr.
  • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
  • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

Online-Beantragung

Sie können die einfache Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderneverwaltung/meldewesen/meldewesen.html

Hinweise

Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.

Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Melderegisterauskunft Erteilung einfach
  • einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Informationen zu der gesuchten Person:
    • Familienname
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschriften
  • ist die Person verstorben, wird dies mitgeteilt
  • zuständig:

Ansprechpunkt

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Formulare

nicht vorhanden