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Anmeldung beim Versorgungswerk für Architekten

Nordrhein-Westfalen 99114026000000, 99114026000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99114026000000, 99114026000000

Leistungsbezeichnung

Anmeldung beim Versorgungswerk für Architekten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Architektenkammer (Synonym), berufsständische Versorgungseinrichtung (Synonym), Architektenkammer NORDRHEIN-WESTFALEN (Synonym), Versorgungswerk der Architektenkammer (Synonym), Rentenversicherung (Synonym), Versorgungswerk (Synonym), Architekt (Synonym), Berufsunfähigkeit (Synonym), Alterssicherung (Synonym), Ingenieur (Synonym), Anmeldung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Rentenversicherung (114)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Beratung und Netzwerke (2010300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.02.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie sich als Architekt/ Architektin für Ihr Alter und den Fall der Berufsunfähigkeit absichern wollen, gestalten Sie mit der Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Ihre künftige Vorsorge auf einem hohen Niveau. Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.

Volltext

Als Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind Sie zugleich Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer. Dies garantiert Ihnen eine Absicherung im Alter oder bei Berufsunfähigkeit. Für Ihre Angehörigen gewährt das Versorgungswerk Hinterbliebenenrenten nach Maßgabe der Satzung.

Mit der Aufnahme einer Mitgliedschaft in der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden Sie automatisch auch Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Als angestelltes Mitglied sind Sie nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches bei der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung können sich angestellte Architektinnen und Architekten auf Antrag zugunsten des berufsständischen Versorgungswerks befreien lassen, sofern keine berufsfremde Tätigkeit ausgeübt wird.

Das Versorgungswerk bietet seinen Mitgliedern satzungsgemäß folgende Leistungen:

  • Altersrenten
  • Berufsunfähigkeitsrenten
  • Witwen- und Waisenrenten
  • Halbwaisen- und Vollwaisenrenten
  • Zuschüsse zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Berufsfähigkeit bei Vorliegen spezifischer Bedingungen

Als Mitglied des Versorgungswerks zahlen Sie monatlich einkommensbezogen Ihren individuellen Rentenbeitrag an das Versorgungswerk statt an die gesetzliche Rentenversicherung. Der Beitrag unterscheidet sich der Höhe nach nicht von dem eigentlich an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlenden Beitrag. Die eingenommenen Beiträge werden individuell angespart. Das Versorgungswerk basiert auf dem Prinzip der Kapitaldeckung. Das heißt, das Versorgungswerk legt die Beiträge seiner Versicherten vermögensbildend an und erwirtschaftet über den Versicherungszeitraum einen deutlichen Mehrbetrag.

Für Personen, die berufsunfähig sind, ist eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular für eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Architektenkammer NORDRHEIN-WESTFALEN

Voraussetzungen

Erfolgreich abgeschlossenes Studium in der entsprechenden Fachrichtungen. (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung)

Als Mitglied müssen Sie die berufsständischen Regeln einhalten.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

https://www.vw-aknrw.de/wp-content/uploads/vwak-files/201505_imagebroschuere.pdf

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Das Versorgungswerk für Architekten sichert Architektinnen und Architekten finanziell für das Alter und den Fall der Berufsunfähigkeit. Zur Absicherung gehört auch die Hinterbliebenenversorgung.
  • Das Versorgungswerk ist die berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung der Architekten in Nordrhein-Westfalen.
  • Es gehört neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung zur ersten Säule der Alterssicherung in Deutschland.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden