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Anmeldung beim Versorgungswerk für Ingenieure

Nordrhein-Westfalen 99114025000000, 99114025000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99114025000000, 99114025000000

Leistungsbezeichnung

Anmeldung beim Versorgungswerk für Ingenieure

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Ingenieurkammer-Bau (Synonym), berufsständische Versorgungseinrichtung (Synonym), Ingenieurkammer (Synonym), Ingenieur (Synonym), Versorgungswerk (Synonym), Versorgungswerk der Architektenkammer (Synonym), Anmeldung (Synonym), Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (Synonym), Architektenkammer (Synonym), Vermessungsingenieur (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Rentenversicherung (114)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Beratung und Netzwerke (2010300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.02.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Als Mitglied in der Ingenieurkammer-Bau NRW sind Ingenieure/Ingenieurinnen zugleich Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer NORDRHEIN-WESTFALEN. Informationen zu diesem Thema, aber auch zur Befreiung von der Mitgliedschaft erhalten Sie hier.

Volltext

Als Mitglied der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen sind Sie zugleich Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer NORDRHEIN-WESTFALEN. Bei Vorliegen satzungsgemäßer Voraussetzungen können Sie sich von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreien lassen. Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk garantiert Ihnen eine leistungsstarke Absicherung im Alter oder bei Berufsunfähigkeit. Für Ihre Angehörigen gewährt das Versorgungswerk Hinterbliebenenrenten nach Maßgabe der Satzung.

Als beratende Ingenieurin/ beratender Ingenieur sowie als öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin/ Vermessungsingenieur sind Sie Pflichtmitglied der Ingenieurkammer und können sich von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk nicht befreien lassen.

Als freiwilliges Mitglied der Ingenieurkammer können Sie sich auf Antrag von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreien lassen, wenn Sie Ihren Beruf nicht überwiegend freiberuflich ausüben.

Das Versorgungswerk bietet seinen Mitgliedern satzungsgemäß folgende Leistungen:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Halbwaisen- und Vollwaisenrenten
  • Zuschüsse zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Berufsfähigkeit bei Vorliegen spezifischer Bedingungen

Erforderliche Unterlagen

  • Mitgliedsantrag Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

Voraussetzungen

Sie haben die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/ Ingenieurin

Ihre Hauptwohnung, Ihre Niederlassung oder der Beschäftigungsort liegen in Nordrhein-Westfalen

Mitgliedschaft der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
 

Kosten

Die Beiträge zum Versorgungswerk orientieren sich an den gesetzlich festgelegten Sätzen der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Freiwillige Mitglieder der Ingenieurkammer, die angestellt tätig sind, werden von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht bei der DRV zugunsten des Versorgungswerks nicht befreit. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine zusätzliche Altersversorgung (Mindestbeitrag im Jahr 2021 198,09 € pro Monat) im Versorgungswerk aufzubauen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

https://www.vw-aknrw.de/wp-content/uploads/vwak-files/201505_imagebroschuere.pdf

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Das Versorgungswerk der Architektenkammer NORDRHEIN-WESTFALEN sichert Ingenieure finanziell für das Alter und den Fall der Berufsunfähigkeit

  • Zur Absicherung gehört auch die Hinterbliebenenversorgung der Angehörigen.

  • Das Versorgungswerk ist die berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung der Ingenieure in Nordrhein-Westfalen.
    Es gehört neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung zur ersten Säule der Alterssicherung in Deutschland.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden