Anmeldung beim Versorgungswerk für Ingenieure
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Als Mitglied der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen sind Sie zugleich Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer NORDRHEIN-WESTFALEN. Bei Vorliegen satzungsgemäßer Voraussetzungen können Sie sich von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreien lassen. Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk garantiert Ihnen eine leistungsstarke Absicherung im Alter oder bei Berufsunfähigkeit. Für Ihre Angehörigen gewährt das Versorgungswerk Hinterbliebenenrenten nach Maßgabe der Satzung.
Als beratende Ingenieurin/ beratender Ingenieur sowie als öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin/ Vermessungsingenieur sind Sie Pflichtmitglied der Ingenieurkammer und können sich von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk nicht befreien lassen.
Als freiwilliges Mitglied der Ingenieurkammer können Sie sich auf Antrag von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreien lassen, wenn Sie Ihren Beruf nicht überwiegend freiberuflich ausüben.
Das Versorgungswerk bietet seinen Mitgliedern satzungsgemäß folgende Leistungen:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Hinterbliebenenrente
- Halbwaisen- und Vollwaisenrenten
- Zuschüsse zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Berufsfähigkeit bei Vorliegen spezifischer Bedingungen
Sie haben die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/ Ingenieurin
Ihre Hauptwohnung, Ihre Niederlassung oder der Beschäftigungsort liegen in Nordrhein-Westfalen
Mitgliedschaft der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
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Das Versorgungswerk der Architektenkammer NORDRHEIN-WESTFALEN sichert Ingenieure finanziell für das Alter und den Fall der Berufsunfähigkeit
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Zur Absicherung gehört auch die Hinterbliebenenversorgung der Angehörigen.
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Das Versorgungswerk ist die berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung der Ingenieure in Nordrhein-Westfalen.
Es gehört neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung zur ersten Säule der Alterssicherung in Deutschland.