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Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

Nordrhein-Westfalen 99110046005000, 99110046005000 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110046005000, 99110046005000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Dachs (Synonym), Krankheitserreger (Synonym), Trichinen (Synonym), Jäger (Synonym), Untersuchung auf Trichinen (Synonym), Verbraucherschutz (Synonym), Trichinen (Synonym), Jägerin (Synonym), Untersuchung auf Trichinen (Synonym), Lebensmittelsicherheit (Synonym), Probenentnahme (Synonym), Dachs (Synonym), Jägerin (Synonym), Krankheitserreger (Synonym), Trichinenprobe (Synonym), Wildschwein (Synonym), Erlaubnis (Synonym), Trichinenprobe (Synonym), Entnahme von Proben (Synonym), Wildschwein (Synonym), Entnahme von Proben (Synonym), Jäger (Synonym), Übertragung (Synonym), Amtliche Fleischuntersuchung (Synonym), Amtliche Fleischuntersuchung (Synonym), Probenentnahme (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse oder andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können, erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

  • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
  • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
  • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit

beantragen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis
  • Verpflichtung von Jägerinnen und Jägern zur Durchführung einer amtlichen Trichinenuntersuchung nach dem Erlegen von Wildschweinen und Dachsen
  • Voraussetzung für Weiterverwendung von Wildfleisch ist ein negatives Testergebnis
  • Selbstentnahme von Proben durch Jägerinnen und Jäger nur mit Erteilung einer Erlaubnis gestattet Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen
  • zuständig: Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Kreise und kreisfreien Städte

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden