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EU-Heimtierausweis Ausstellung

Nordrhein-Westfalen 99110021012000, 99110021012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110021012000, 99110021012000

Leistungsbezeichnung

EU-Heimtierausweis Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Ausstellung eines EU-Ausweises für Heimtiere

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausweis Katze (Synonym), Reise mit Haustier (Synonym), Pet Passport (Synonym), EU-Ausweis Haustier (Synonym), Heimtierausweis (Synonym), Ausweis Hund (Synonym), Heimtierausweis EU (Synonym), Heimtierausweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Mitnahme von Tieren, Pflanzen, Alkohol, Tabak, Zigaretten und anderen Waren bei Reisen in der Union

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie mit Ihrem Haustier innerhalb der EU verreisen möchten, benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

  • Für Hunde, Katzen und Frettchen (insgesamt bis 5 Stück), die innerhalb der EU im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden.
  • Diesen erhalten Sie in Tierarztpraxen. Er enthält Angaben zum Tier, zum Tierbesitzer und zur Tollwutimpfung. Das Tier muss mindestens eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können und eindeutig durch Mikro-Chip gekennzeichnet sein.
  • Eine Ausnahme stellen Großbritannien, Malta, Nordirland, Irland und Schweden dar, für die nach wie vor besondere Einreisebestimmungen nach dem "Pet Travel Scheme" gelten.
  • Die Bedingungen für die Ausfuhr aus der EU in Drittländer und in die verschiedenen EU-Länder sind bei den entsprechenden Konsulaten zu erfragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Heimtierausweis mit eingetragenen Impfungen
  • eventuell zusätzlich erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr Untersuchung von Hunden und Katzen in Diensträumen EUR 10 Mindestgebühr Untersuchung von Hunden und Katzen außerhalb von Diensträumen EUR 28 Mindestgebühr

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Behördennummer 115 - Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für Hunde, Katzen und Frettchen (insgesamt bis 5 Stück), die innerhalb der EU im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, müssen Sie einen EU-Heimtierausweis mitführen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden