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Hundehaltung Anmeldung

Nordrhein-Westfalen 99110009104000, 99110009104000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009104000, 99110009104000

Leistungsbezeichnung

Hundehaltung Anmeldung

Leistungsbezeichnung II

Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Große Hunde (Synonym), Tierhaltung (Synonym), Hundesteuermarke (Synonym), Hundeanmeldung (Synonym), kampfhunde (Synonym), gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde (Synonym), Großer Hund (Synonym), Hundeabmeldung (Synonym), Rassenhund/e (Synonym), Listenhund/e (Synonym), Halten von Hunden (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.03.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

Teaser

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

Volltext

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

Im Landeshundegesetz NRW ist in §3 und §10 geregelt, welche Hunde als gefährlich gelten. Dazu gehören derzeit Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Hier wird auch landläufig der Begriff ‚Kampfhund‘ verwendet. Dazu kommen Hunde, die von einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramts als gefährlich eingestuft werden. Als „Hunde bestimmter Rassen“ gelten Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Die Ordnungsbehörde erteilt Ihnen – nach Prüfung Ihres Antrags und Ihrer eingereichten Unterlagen – eine Erlaubnis zur Haltung dieser Hunde.

Mit der Entscheidung über den Antrag zur Erteilung einer Haltungserlaubnis ist eine einmalige Gebühr verbunden, die im Einzelfall festgelegt wird und eine bereits geleistete Zahlung über die Online-Anmeldung berücksichtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder – bei Hunden bestimmter Rassen – einer anerkannten sachverständigen Stelle
  • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
  • Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
  • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
  • Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde 

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Kosten für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Sie können je nach Aufwand und Einzelfall variieren und lassen sich daher nicht verallgemeinern.

Verfahrensablauf

  • Onlineformular ausfüllen
  • Unterlagen hochladen
  • Antrag absenden
  • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
  • Entscheidung der Behörde
  • Gebühr bezahlen 

Bearbeitungsdauer

Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

Frist

Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

Weiterführende Informationen

LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

Hinweise

Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für folgende Hunde benötigen Sie eine Haltungserlaubnis:

  • Hunde, deren Gefährlichkeit aufgrund seiner Rassezugehörigkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist
  • Hunde weiterer bestimmter Rassen 

Die Ordnungsbehörde erteilt nach Prüfung des Antrags und der beigefügten Unterlagen eine Erlaubnis zur Haltung dieser bestimmten Hundearten.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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