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Hundehaltung Abmeldung

Nordrhein-Westfalen 99110009070000, 99110009070000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009070000, 99110009070000

Leistungsbezeichnung

Hundehaltung Abmeldung

Leistungsbezeichnung II

Abmeldung von Hunden bei der Behörde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde (Synonym), Hundeanmeldung (Synonym), Listenhund/e (Synonym), Rassenhund/e (Synonym), Halten von Hunden (Synonym), Hundeabmeldung (Synonym), Kampfhund/e (Synonym), Tierhaltung (Synonym), Hundesteuermarken (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Abmeldung (070)

SDG Informationsbereiche

  • Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) 

Teaser

Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

Volltext

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

  • der Hund gestorben ist
  • der Hund abgegeben worden ist
  • der Hund abhandengekommen ist
  • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

  • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
  • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
  • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorhandene Erlaubnis

Voraussetzungen

Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal